Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-56
AMLD6 artikel 56: Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 56
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 56 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 56 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 56Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher in der Lage sind, verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen einen Verpflichteten anzuwenden, wenn sie Folgendes feststellen:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2024/1624 oder die Verordnung (EU) 2023/1113, entweder in Verbindung mit Geldbußen für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße oder für sich genommen;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher in der Lage sind, verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen einen Verpflichteten anzuwenden, wenn sie Folgendes feststellen:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2024/1624 oder die Verordnung (EU) 2023/1113, entweder in Verbindung mit Geldbußen für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße oder für sich genommen;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Schwachstellen in den internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten, die voraussichtlich zu Verstößen gegen die unter Buchstabe a genannten Anforderungen führen, und wenn verwaltungsrechtliche Maßnahmen das Auftreten solcher Verstöße verhindern oder deren Risiko verringern können;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
ein nicht angemessenes Verhältnis zwischen den bestehenden internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten einerseits und den Risiken der Geldwäsche, der damit zusammenhängenden Vortaten oder der Terrorismusfinanzierung, denen der Verpflichtete ausgesetzt ist, andererseits.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
2. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher zu mindestens Folgendem in der Lage sind:
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
a)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Abgabe von Empfehlungen;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
b)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Erteilung einer Anordnung, nach der Verpflichtete die Vorschriften einzuhalten haben, einschließlich hinsichtlich der Umsetzung spezifischer Abhilfemaßnahmen;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
c)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
öffentliche Bekanntgabe der natürlichen oder juristischen Person und der Art des Verstoßes;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher in der Lage sind, verwaltungsrechtliche Maßnahmen gegen einen Verpflichteten anzuwenden, wenn sie Folgendes feststellen:
- 2a)
- 3Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2024/1624 oder die Verordnung (EU) 2023/1113, entweder in Verbindung mit Geldbußen für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße oder für sich genommen;
- 4b)
- 5Schwachstellen in den internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten, die voraussichtlich zu Verstößen gegen die unter Buchstabe a genannten Anforderungen führen, und wenn verwaltungsrechtliche Maßnahmen das Auftreten solcher Verstöße verhindern oder deren Risiko verringern können;
- 6c)
- 7ein nicht angemessenes Verhältnis zwischen den bestehenden internen Strategien, Verfahren und Kontrollen des Verpflichteten einerseits und den Risiken der Geldwäsche, der damit zusammenhängenden Vortaten oder der Terrorismusfinanzierung, denen der Verpflichtete ausgesetzt ist, andererseits.
- 82. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher zu mindestens Folgendem in der Lage sind:
- 9a)
- 10Abgabe von Empfehlungen;
- 11b)
- 12Erteilung einer Anordnung, nach der Verpflichtete die Vorschriften einzuhalten haben, einschließlich hinsichtlich der Umsetzung spezifischer Abhilfemaßnahmen;
- 13c)
- 14öffentliche Bekanntgabe der natürlichen oder juristischen Person und der Art des Verstoßes;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 56, Verwaltungsrechtliche Maßnahmen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-56 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:f6fe7636731dcca3, bygge legal-2026-08-25).