Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-33
AMLD6 artikel 33: Verwendung der zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen durch die zentralen Meldestellen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLD6 artikel 33
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 33 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 33 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 33Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 erhaltene Informationen und Dokumente werden zur Wahrnehmung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben der zentralen Meldestelle verwendet. Beim Austausch von Informationen und Dokumenten gemäß den Artikeln 29 und 31 kann die übermittelnde zentrale Meldestelle Einschränkungen und Bedingungen für die Verwendung der Informationen festlegen, ausgenommen die übermittelten Inhalte bes…
- Paragraph 2 applies. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zentralen Meldestellen mindestens eine Kontaktperson oder Kontaktstelle benennen, die für die Annahme von Informationsersuchen der zentralen Meldestellen in anderen Mitgliedstaaten zuständig ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 erhaltene Informationen und Dokumente werden zur Wahrnehmung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben der zentralen Meldestelle verwendet. Beim Austausch von Informationen und Dokumenten gemäß den Artikeln 29 und 31 kann die übermittelnde zentrale Meldestelle Einschränkungen und Bedingungen für die Verwendung der Informationen festlegen, ausgenommen die übermittelten Inhalte bes…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zentralen Meldestellen mindestens eine Kontaktperson oder Kontaktstelle benennen, die für die Annahme von Informationsersuchen der zentralen Meldestellen in anderen Mitgliedstaaten zuständig ist.
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Gemäß den Artikeln 29, 31 und 32 erhaltene Informationen und Dokumente werden zur Wahrnehmung der in dieser Richtlinie festgelegten Aufgaben der zentralen Meldestelle verwendet. Beim Austausch von Informationen und Dokumenten gemäß den Artikeln 29 und 31 kann die übermittelnde zentrale Meldestelle Einschränkungen und Bedingungen für die Verwendung der Informationen festlegen, ausgenommen die übermittelten Inhalte bestehen aus einer Meldung eines Verpflichteten nach Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 oder daraus abgeleiteten Informationen, die einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Verpflichtete im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs tätig ist, betreffen und keinerlei Verbindung zu dem Mitgliedstaat der übermittelnden zentralen Meldestelle enthalten. Die entgegennehmende zentrale Meldestelle beachtet diese Einschränkungen und Bedingungen.
- 2Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zentralen Meldestellen mindestens eine Kontaktperson oder Kontaktstelle benennen, die für die Annahme von Informationsersuchen der zentralen Meldestellen in anderen Mitgliedstaaten zuständig ist.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 33, Verwendung der zwischen zentralen Meldestellen ausgetauschten Informationen durch die zentralen Meldestellen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-33 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:af93770f7b11a1ff, bygge legal-2026-08-25).