Agent · penningtvatt-2024-1624-35
AMLR artikel 35: Gegenmaßnahmen zur Minderung von Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von außerhalb der Union
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 35
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 35 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 35 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 35Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Für die Zwecke der Artikel 29 und 31 kann die Kommission aus folgenden Gegenmaßnahmen wählen:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Gegenmaßnahmen, die die Verpflichteten auf natürliche und juristische Personen anwenden müssen, wenn diese mit Drittländern mit hohem Risiko sowie gegebenenfalls mit anderen Ländern, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, in Verbindung stehen; diese Gegenmaßnahmen bestehen aus:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Für die Zwecke der Artikel 29 und 31 kann die Kommission aus folgenden Gegenmaßnahmen wählen:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Gegenmaßnahmen, die die Verpflichteten auf natürliche und juristische Personen anwenden müssen, wenn diese mit Drittländern mit hohem Risiko sowie gegebenenfalls mit anderen Ländern, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, in Verbindung stehen; diese Gegenmaßnahmen bestehen aus:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
i)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
der Anwendung zusätzlicher Elemente einer verstärkten Sorgfaltsprüfung;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
ii)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
der Einführung verstärkter einschlägiger Meldemechanismen oder einer systematischen Meldepflicht für Finanztransaktionen;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
iii)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
der Beschränkung der Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen aus diesen Drittländern;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
b)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Gegenmaßnahmen, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko sowie gegebenenfalls in Bezug auf andere Länder, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, anwenden müssen; diese Gegenmaßnahmen bestehen aus:
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
i)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
der Verwehrung der Gründung von Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen oder Repräsentanzbüros von Verpflichteten aus dem betreffenden Land oder einer anderweitigen Berücksichtigung der Tatsache, dass der fragliche Verpflichtete aus einem Drittland stammt, das über keine angemessenen Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
ii)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Für die Zwecke der Artikel 29 und 31 kann die Kommission aus folgenden Gegenmaßnahmen wählen:
- 2a)
- 3Gegenmaßnahmen, die die Verpflichteten auf natürliche und juristische Personen anwenden müssen, wenn diese mit Drittländern mit hohem Risiko sowie gegebenenfalls mit anderen Ländern, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, in Verbindung stehen; diese Gegenmaßnahmen bestehen aus:
- 4i)
- 5der Anwendung zusätzlicher Elemente einer verstärkten Sorgfaltsprüfung;
- 6ii)
- 7der Einführung verstärkter einschlägiger Meldemechanismen oder einer systematischen Meldepflicht für Finanztransaktionen;
- 8iii)
- 9der Beschränkung der Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit natürlichen oder juristischen Personen aus diesen Drittländern;
- 10b)
- 11Gegenmaßnahmen, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko sowie gegebenenfalls in Bezug auf andere Länder, die eine Bedrohung für das Finanzsystem der Union darstellen, anwenden müssen; diese Gegenmaßnahmen bestehen aus:
- 12i)
- 13der Verwehrung der Gründung von Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen oder Repräsentanzbüros von Verpflichteten aus dem betreffenden Land oder einer anderweitigen Berücksichtigung der Tatsache, dass der fragliche Verpflichtete aus einem Drittland stammt, das über keine angemessenen Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfügt;
- 14ii)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 35, Gegenmaßnahmen zur Minderung von Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von außerhalb der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-35 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:56d00a5769b5ecdd, bygge legal-2026-08-25).