Agent · penningtvatt-2024-1624-36
AMLR artikel 36: Spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 36
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLR Article 36 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 36 is tested here by a deterministic rule tree of 12 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 36Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen — auch solchen, die für die Zwecke von Wertpapiertransaktionen oder Geldtransfers begründet wurden –, bei denen Zahlungen mit einem Respondenzinstitut in einem Drittland ausgeführt werden, müssen die Kredit- und Finanzinstitute zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. ausreichende Informationen über das Respondenzinstitut einholen, um die Art seiner Geschäftstätigkeit in vollem Umfang verstehen und auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen seinen Ruf und die Qualität der Beaufsichtigung bewerten zu können,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen — auch solchen, die für die Zwecke von Wertpapiertransaktionen oder Geldtransfers begründet wurden –, bei denen Zahlungen mit einem Respondenzinstitut in einem Drittland ausgeführt werden, müssen die Kredit- und Finanzinstitute zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
ausreichende Informationen über das Respondenzinstitut einholen, um die Art seiner Geschäftstätigkeit in vollem Umfang verstehen und auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen seinen Ruf und die Qualität der Beaufsichtigung bewerten zu können,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die vom Respondenzinstitut vorgenommenen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
vor Begründung neuer Korrespondenzbankbeziehungen das Einverständnis ihrer Führungsebene einholen,
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die jeweiligen Verantwortlichkeiten eines jeden Instituts dokumentieren,
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
sich im Fall von Durchlaufkonten („payable-through accounts“) vergewissern, dass das Respondenzinstitut die Identität der Kunden, die direkten Zugang zu den Konten des Korrespondenzinstituts haben, überprüft hat und in Bezug auf diese Kunden kontinuierlich Sorgfaltspflichten erfüllt hat und dass es in der Lage ist, dem Korrespondenzinstitut auf dessen Ersuchen entsprechende Daten in Bezug auf diese Sorgfaltsprüfung g…
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Wenn Kredit- und Finanzinstitute beschließen, grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehungen mit Rücksicht auf ihre Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beenden, so dokumentieren sie diese Entscheidung.
Absatz 12
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen — auch solchen, die für die Zwecke von Wertpapiertransaktionen oder Geldtransfers begründet wurden –, bei denen Zahlungen mit einem Respondenzinstitut in einem Drittland ausgeführt werden, müssen die Kredit- und Finanzinstitute zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung
- 2a)
- 3ausreichende Informationen über das Respondenzinstitut einholen, um die Art seiner Geschäftstätigkeit in vollem Umfang verstehen und auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen seinen Ruf und die Qualität der Beaufsichtigung bewerten zu können,
- 4b)
- 5die vom Respondenzinstitut vorgenommenen Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten,
- 6c)
- 7vor Begründung neuer Korrespondenzbankbeziehungen das Einverständnis ihrer Führungsebene einholen,
- 8d)
- 9die jeweiligen Verantwortlichkeiten eines jeden Instituts dokumentieren,
- 10e)
- 11sich im Fall von Durchlaufkonten („payable-through accounts“) vergewissern, dass das Respondenzinstitut die Identität der Kunden, die direkten Zugang zu den Konten des Korrespondenzinstituts haben, überprüft hat und in Bezug auf diese Kunden kontinuierlich Sorgfaltspflichten erfüllt hat und dass es in der Lage ist, dem Korrespondenzinstitut auf dessen Ersuchen entsprechende Daten in Bezug auf diese Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden vorzulegen.
- 12Wenn Kredit- und Finanzinstitute beschließen, grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehungen mit Rücksicht auf ihre Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beenden, so dokumentieren sie diese Entscheidung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 36, Spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-36 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:e9f40d43617e1db2, bygge legal-2026-08-25).