Agent · helsodata-2025-327-78
EHDS artikel 78: Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 78
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 78 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 78 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 78Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Datensätze, die über die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten bereitgestellt werden, können von den Gesundheitsdateninhabern mit einer Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung der Union versehen werden.
- Paragraph 2 applies. (2) Datensätze mit elektronischen Gesundheitsdaten, die mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln der Union oder der Mitgliedstaaten erhoben und verarbeitet wurden, tragen eine Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung, welches die gemäß Absatz 3 festgelegten Elemente umfasst.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung umfasst, soweit einschlägig, folgende Elemente:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Datensätze, die über die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten bereitgestellt werden, können von den Gesundheitsdateninhabern mit einer Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung der Union versehen werden.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Datensätze mit elektronischen Gesundheitsdaten, die mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln der Union oder der Mitgliedstaaten erhoben und verarbeitet wurden, tragen eine Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung, welches die gemäß Absatz 3 festgelegten Elemente umfasst.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung umfasst, soweit einschlägig, folgende Elemente:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
für die Datendokumentation: Metadaten, Supportdokumentation, das Datenverzeichnis, das verwendete Format und die verwendeten Standards, die Datenquelle sowie gegebenenfalls das Datenmodell;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
für die Bewertung der technischen Qualität: die Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Genauigkeit, Validität, Aktualität und Kohärenz der Daten;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
c)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
für die Prozesse des Datenqualitätsmanagements: die Ausgereiftheit der Prozesse des Datenqualitätsmanagements, einschließlich Überprüfungs- und Auditverfahren sowie Prüfung von Verzerrungen;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
d)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
für die Bewertung des Erfassungsbereichs: der Zeitraum, der Bevölkerungsanteil und gegebenenfalls die Repräsentativität der Stichprobenpopulation sowie die durchschnittliche Zeitspanne, in der eine natürliche Person in einem Datensatz erscheint;
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
e)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
für die Informationen über Zugang und Bereitstellung: die Zeit zwischen der Erhebung der elektronischen Gesundheitsdaten und ihrer Aufnahme in den Datensatz und die im Anschluss an die Erteilung einer Datengenehmigung oder einer Genehmigung einer Datenanfrage für die Bereitstellung elektronischer Gesundheitsdaten benötigte Zeit;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
f)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Datensätze, die über die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten bereitgestellt werden, können von den Gesundheitsdateninhabern mit einer Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung der Union versehen werden.
- 2(2) Datensätze mit elektronischen Gesundheitsdaten, die mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln der Union oder der Mitgliedstaaten erhoben und verarbeitet wurden, tragen eine Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung, welches die gemäß Absatz 3 festgelegten Elemente umfasst.
- 3(3) Die Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung umfasst, soweit einschlägig, folgende Elemente:
- 4a)
- 5für die Datendokumentation: Metadaten, Supportdokumentation, das Datenverzeichnis, das verwendete Format und die verwendeten Standards, die Datenquelle sowie gegebenenfalls das Datenmodell;
- 6b)
- 7für die Bewertung der technischen Qualität: die Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Genauigkeit, Validität, Aktualität und Kohärenz der Daten;
- 8c)
- 9für die Prozesse des Datenqualitätsmanagements: die Ausgereiftheit der Prozesse des Datenqualitätsmanagements, einschließlich Überprüfungs- und Auditverfahren sowie Prüfung von Verzerrungen;
- 10d)
- 11für die Bewertung des Erfassungsbereichs: der Zeitraum, der Bevölkerungsanteil und gegebenenfalls die Repräsentativität der Stichprobenpopulation sowie die durchschnittliche Zeitspanne, in der eine natürliche Person in einem Datensatz erscheint;
- 12e)
- 13für die Informationen über Zugang und Bereitstellung: die Zeit zwischen der Erhebung der elektronischen Gesundheitsdaten und ihrer Aufnahme in den Datensatz und die im Anschluss an die Erteilung einer Datengenehmigung oder einer Genehmigung einer Datenanfrage für die Bereitstellung elektronischer Gesundheitsdaten benötigte Zeit;
- 14f)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 78, Datenqualitäts- und -nutzbarkeitskennzeichnung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-78 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:483b93667c3e1c1b, bygge legal-2026-08-25).