Agent · helsodata-2025-327-71
EHDS artikel 71: Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Agent, EHDS artikel 71
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 71 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 71 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 71Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Natürliche Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung im Rahmen dieser Verordnung. Die Ausübung dieses Rechts ist reversibel.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitgliedstaaten sehen für die Ausübung des Rechts gemäß Absatz 1 einen barrierefreien und leicht verständlichen Mechanismus zum Widerspruch vor, sodass natürliche Personen ausdrücklich ihren Wunsch äußern können, dass ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht für die Sekundärnutzung verarbeitet werden.
- Paragraph 3 applies. (3) Sobald natürliche Personen vom Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben und wenn sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in einem Datensatz identifiziert werden können, dürfen die diese natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht aufgrund von Datengenehmigungen oder Datenanfragen, die gemäß Artikel 68 erteilt bzw. gemäß Artikel 69 genehmigt…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Natürliche Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung im Rahmen dieser Verordnung. Die Ausübung dieses Rechts ist reversibel.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitgliedstaaten sehen für die Ausübung des Rechts gemäß Absatz 1 einen barrierefreien und leicht verständlichen Mechanismus zum Widerspruch vor, sodass natürliche Personen ausdrücklich ihren Wunsch äußern können, dass ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht für die Sekundärnutzung verarbeitet werden.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Sobald natürliche Personen vom Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben und wenn sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in einem Datensatz identifiziert werden können, dürfen die diese natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht aufgrund von Datengenehmigungen oder Datenanfragen, die gemäß Artikel 68 erteilt bzw. gemäß Artikel 69 genehmigt…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten dieser natürlichen Person für die Sekundärnutzung aufgrund von Datengenehmigungen oder Gesundheitsdatenanfragen, die erteilt oder genehmigt wurden, bevor die natürlichen Personen vor dem Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben, bleibt von Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes unberührt.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(4) Abweichend vom Recht zum Widerspruch gemäß Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht einen Mechanismus vorsehen, um Daten, für die das Recht zum Widerspruch in Anspruch genommen wurde, zur Verfügung zu stellen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
a)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten oder die Gesundheitsdatenanfrage wird von einer öffentlichen Stelle oder einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist, oder von einer anderen Organisation gestellt, die mit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist…
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
i)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a, b und c aufgeführten Zwecke;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
ii)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
für wissenschaftliche Forschung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
b)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
Diese Daten können nicht rechtzeitig und wirksam unter gleichwertigen Bedingungen auf anderem Wege erhalten werden.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
c)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Natürliche Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung im Rahmen dieser Verordnung. Die Ausübung dieses Rechts ist reversibel.
- 2(2) Die Mitgliedstaaten sehen für die Ausübung des Rechts gemäß Absatz 1 einen barrierefreien und leicht verständlichen Mechanismus zum Widerspruch vor, sodass natürliche Personen ausdrücklich ihren Wunsch äußern können, dass ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht für die Sekundärnutzung verarbeitet werden.
- 3(3) Sobald natürliche Personen vom Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben und wenn sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in einem Datensatz identifiziert werden können, dürfen die diese natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht aufgrund von Datengenehmigungen oder Datenanfragen, die gemäß Artikel 68 erteilt bzw. gemäß Artikel 69 genehmigt wurden, nachdem die natürliche Person das Recht zum Widerspruch ausgeübt hat, zur Verfügung gestellt oder anderweitig verarbeitet werden.
- 4Die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten dieser natürlichen Person für die Sekundärnutzung aufgrund von Datengenehmigungen oder Gesundheitsdatenanfragen, die erteilt oder genehmigt wurden, bevor die natürlichen Personen vor dem Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben, bleibt von Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes unberührt.
- 5(4) Abweichend vom Recht zum Widerspruch gemäß Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht einen Mechanismus vorsehen, um Daten, für die das Recht zum Widerspruch in Anspruch genommen wurde, zur Verfügung zu stellen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- 6a)
- 7Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten oder die Gesundheitsdatenanfrage wird von einer öffentlichen Stelle oder einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist, oder von einer anderen Organisation gestellt, die mit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist oder im Namen oder im Auftrag einer Behörde handelt, und die Verarbeitung dieser Daten ist für einen der folgenden Zwecke erforderlich:
- 8i)
- 9für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a, b und c aufgeführten Zwecke;
- 10ii)
- 11für wissenschaftliche Forschung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
- 12b)
- 13Diese Daten können nicht rechtzeitig und wirksam unter gleichwertigen Bedingungen auf anderem Wege erhalten werden.
- 14c)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 71, Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-71 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:886dfc6f0276c74a, bygge legal-2026-08-25).