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Agent · helsodata-2025-327-71

EHDS artikel 71: Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk

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Agent, EHDS artikel 71
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2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Natürliche Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung im Rahmen dieser Verordnung. Die Ausübung dieses Rechts ist reversibel.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten sehen für die Ausübung des Rechts gemäß Absatz 1 einen barrierefreien und leicht verständlichen Mechanismus zum Widerspruch vor, sodass natürliche Personen ausdrücklich ihren Wunsch äußern können, dass ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht für die Sekundärnutzung verarbeitet werden.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Sobald natürliche Personen vom Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben und wenn sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in einem Datensatz identifiziert werden können, dürfen die diese natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht aufgrund von Datengenehmigungen oder Datenanfragen, die gemäß Artikel 68 erteilt bzw. gemäß Artikel 69 genehmigt…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten dieser natürlichen Person für die Sekundärnutzung aufgrund von Datengenehmigungen oder Gesundheitsdatenanfragen, die erteilt oder genehmigt wurden, bevor die natürlichen Personen vor dem Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben, bleibt von Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes unberührt.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (4) Abweichend vom Recht zum Widerspruch gemäß Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht einen Mechanismus vorsehen, um Daten, für die das Recht zum Widerspruch in Anspruch genommen wurde, zur Verfügung zu stellen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    a)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten oder die Gesundheitsdatenanfrage wird von einer öffentlichen Stelle oder einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist, oder von einer anderen Organisation gestellt, die mit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist…

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    i)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a, b und c aufgeführten Zwecke;

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    ii)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    für wissenschaftliche Forschung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    b)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    Diese Daten können nicht rechtzeitig und wirksam unter gleichwertigen Bedingungen auf anderem Wege erhalten werden.

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    c)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Natürliche Personen haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung im Rahmen dieser Verordnung. Die Ausübung dieses Rechts ist reversibel.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten sehen für die Ausübung des Rechts gemäß Absatz 1 einen barrierefreien und leicht verständlichen Mechanismus zum Widerspruch vor, sodass natürliche Personen ausdrücklich ihren Wunsch äußern können, dass ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht für die Sekundärnutzung verarbeitet werden.
  3. 3(3) Sobald natürliche Personen vom Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben und wenn sie betreffende personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten in einem Datensatz identifiziert werden können, dürfen die diese natürlichen Personen betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten nicht aufgrund von Datengenehmigungen oder Datenanfragen, die gemäß Artikel 68 erteilt bzw. gemäß Artikel 69 genehmigt wurden, nachdem die natürliche Person das Recht zum Widerspruch ausgeübt hat, zur Verfügung gestellt oder anderweitig verarbeitet werden.
  4. 4Die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten dieser natürlichen Person für die Sekundärnutzung aufgrund von Datengenehmigungen oder Gesundheitsdatenanfragen, die erteilt oder genehmigt wurden, bevor die natürlichen Personen vor dem Recht zum Widerspruch Gebrauch gemacht haben, bleibt von Unterabsatz 1 des vorliegenden Absatzes unberührt.
  5. 5(4) Abweichend vom Recht zum Widerspruch gemäß Absatz 1 kann ein Mitgliedstaat nach seinem nationalen Recht einen Mechanismus vorsehen, um Daten, für die das Recht zum Widerspruch in Anspruch genommen wurde, zur Verfügung zu stellen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  6. 6a)
  7. 7Der Antrag auf Zugang zu Gesundheitsdaten oder die Gesundheitsdatenanfrage wird von einer öffentlichen Stelle oder einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist, oder von einer anderen Organisation gestellt, die mit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit betraut ist oder im Namen oder im Auftrag einer Behörde handelt, und die Verarbeitung dieser Daten ist für einen der folgenden Zwecke erforderlich:
  8. 8i)
  9. 9für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstaben a, b und c aufgeführten Zwecke;
  10. 10ii)
  11. 11für wissenschaftliche Forschung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
  12. 12b)
  13. 13Diese Daten können nicht rechtzeitig und wirksam unter gleichwertigen Bedingungen auf anderem Wege erhalten werden.
  14. 14c)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32025R0327
chapter
article71
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025R0327 art. 71, Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-71 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:886dfc6f0276c74a, bygge legal-2026-08-25).