Agent · helsodata-2025-327-64
EHDS artikel 64: Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Bußgeldern durch Zugangsstellen für Gesundheitsdaten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 62 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 64
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 64 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 64 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 64Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel in Bezug auf Verstöße nach den Absätzen 4 und 5 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu den in Artikel 63 Absätze 3 und 4 genannten Durchsetzungsmaßnahmen oder anstelle dieser Maßnahmen verhängt. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten entscheiden über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Höhe und berücksichtigen in jedem Einzelfall Folgendes:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel in Bezug auf Verstöße nach den Absätzen 4 und 5 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu den in Artikel 63 Absätze 3 und 4 genannten Durchsetzungsmaßnahmen oder anstelle dieser Maßnahmen verhängt. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten entscheiden über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Höhe und berücksichtigen in jedem Einzelfall Folgendes:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Art, Schwere und Dauer des Verstoßes;
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
ob von anderen zuständigen Behörden wegen desselben Verstoßes bereits Sanktionen oder Bußgelder ergriffen wurden;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
etwaige Maßnahmen des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers, um den verursachten Schaden zu mindern;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
e)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
den Grad der Verantwortung des Gesundheitsdatennutzers unter Berücksichtigung der von dem Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 67 Absatz 4 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
f)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
etwaige einschlägige frühere Verstöße des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Jede Zugangsstelle für Gesundheitsdaten stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen gemäß diesem Artikel in Bezug auf Verstöße nach den Absätzen 4 und 5 in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist.
- 2(2) Die Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu den in Artikel 63 Absätze 3 und 4 genannten Durchsetzungsmaßnahmen oder anstelle dieser Maßnahmen verhängt. Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten entscheiden über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Höhe und berücksichtigen in jedem Einzelfall Folgendes:
- 3a)
- 4Art, Schwere und Dauer des Verstoßes;
- 5b)
- 6ob von anderen zuständigen Behörden wegen desselben Verstoßes bereits Sanktionen oder Bußgelder ergriffen wurden;
- 7c)
- 8Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes;
- 9d)
- 10etwaige Maßnahmen des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers, um den verursachten Schaden zu mindern;
- 11e)
- 12den Grad der Verantwortung des Gesundheitsdatennutzers unter Berücksichtigung der von dem Gesundheitsdatennutzer gemäß Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe g und Artikel 67 Absatz 4 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen;
- 13f)
- 14etwaige einschlägige frühere Verstöße des Gesundheitsdateninhabers oder Gesundheitsdatennutzers;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 64, Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Bußgeldern durch Zugangsstellen für Gesundheitsdaten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-64 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:fe755c47f06e0246, bygge legal-2026-08-25).