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Agent · helsodata-2025-327-54

EHDS artikel 54: Unerlaubte Sekundärnutzung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk

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EHDSOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, EHDS artikel 54
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    Gesundheitsdatennutzer dürfen elektronische Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung nur auf der Grundlage und im Einklang mit den in einer gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung, in gemäß Artikel 69 genehmigten Gesundheitsdatenanfragen oder — in Artikel 67 Absatz 3 genannten Fällen — in einer Zugangserlaubnis des einschlägigen befugten Teilnehmers an der in Artikel 75 genannten HealthData@EU genannten Zwecken v…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Insbesondere ist es verboten, für die folgenden Zwecke auf elektronische Gesundheitsdaten, die mittels einer gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung oder einer nach Artikel 69 genehmigten Gesundheitsdatenanfrage erlangt wurden, zuzugreifen und diese zu verarbeiten:

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Treffen von Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person oder einer Gruppe natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer elektronischen Gesundheitsdaten; für die Zwecke dieses Buchstabens sind unter „Entscheidungen“ solche zu verstehen, die rechtliche, soziale oder wirtschaftliche Auswirkungen haben oder die natürliche Person in ähnlich erheblicher Weise betreffen;

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    b)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    Treffen von Entscheidungen in Bezug auf eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen in Bezug auf Stellenangebote, das Anbieten ungünstigerer Bedingungen bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich des Ausschlusses dieser Personen oder Personengruppen von den Vorteilen eines Versicherungs- oder Kreditvertrags, der Änderung ihrer Beiträge und Versicherungsprämien oder Darlehe…

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    c)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Durchführung von Werbe- oder Vermarktungstätigkeiten;

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    d)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Entwicklung von Produkten oder Diensten, die Einzelpersonen, der öffentlichen Gesundheit oder der Gesellschaft insgesamt schaden können, darunter illegale Drogen, alkoholische Getränke, Tabak- und Nikotinerzeugnisse, Waffen oder Produkte oder Dienstleistungen, die so konzipiert sind oder verändert werden, dass sie zur Abhängigkeit verleiten, gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder ein Risiko für die menschliche…

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    e)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Vornahme von Tätigkeiten, die im Widerspruch zu im nationalen Recht festgelegten ethischen Bestimmungen stehen.

    Absatz 12

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1Gesundheitsdatennutzer dürfen elektronische Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung nur auf der Grundlage und im Einklang mit den in einer gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung, in gemäß Artikel 69 genehmigten Gesundheitsdatenanfragen oder — in Artikel 67 Absatz 3 genannten Fällen — in einer Zugangserlaubnis des einschlägigen befugten Teilnehmers an der in Artikel 75 genannten HealthData@EU genannten Zwecken verarbeiten.
  2. 2Insbesondere ist es verboten, für die folgenden Zwecke auf elektronische Gesundheitsdaten, die mittels einer gemäß Artikel 68 erteilten Datengenehmigung oder einer nach Artikel 69 genehmigten Gesundheitsdatenanfrage erlangt wurden, zuzugreifen und diese zu verarbeiten:
  3. 3a)
  4. 4Treffen von Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person oder einer Gruppe natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer elektronischen Gesundheitsdaten; für die Zwecke dieses Buchstabens sind unter „Entscheidungen“ solche zu verstehen, die rechtliche, soziale oder wirtschaftliche Auswirkungen haben oder die natürliche Person in ähnlich erheblicher Weise betreffen;
  5. 5b)
  6. 6Treffen von Entscheidungen in Bezug auf eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen in Bezug auf Stellenangebote, das Anbieten ungünstigerer Bedingungen bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich des Ausschlusses dieser Personen oder Personengruppen von den Vorteilen eines Versicherungs- oder Kreditvertrags, der Änderung ihrer Beiträge und Versicherungsprämien oder Darlehensbedingungen oder Treffen von sonstigen Entscheidungen in Bezug auf eine natürliche Person oder eine Gruppe natürlicher Personen, die sie aufgrund der erhobenen Gesundheitsdaten diskriminieren;
  7. 7c)
  8. 8Durchführung von Werbe- oder Vermarktungstätigkeiten;
  9. 9d)
  10. 10Entwicklung von Produkten oder Diensten, die Einzelpersonen, der öffentlichen Gesundheit oder der Gesellschaft insgesamt schaden können, darunter illegale Drogen, alkoholische Getränke, Tabak- und Nikotinerzeugnisse, Waffen oder Produkte oder Dienstleistungen, die so konzipiert sind oder verändert werden, dass sie zur Abhängigkeit verleiten, gegen die öffentliche Ordnung verstoßen oder ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen;
  11. 11e)
  12. 12Vornahme von Tätigkeiten, die im Widerspruch zu im nationalen Recht festgelegten ethischen Bestimmungen stehen.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32025R0327
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paragraphs12
jurisdictionEuropean Union (EU)
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national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32025R0327 art. 54, Unerlaubte Sekundärnutzung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-54 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:566644c8ce9cca4c, bygge legal-2026-08-25).