Agent · helsodata-2025-327-53
EHDS artikel 53: Zwecke, für die elektronische Gesundheitsdaten zur Sekundärnutzung verarbeitet werden können
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 53
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does EHDS Article 53 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 53 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 53Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren einem Gesundheitsdatennutzer nur dann Zugang zu den in Artikel 51 genannten elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung, wenn die Verarbeitung der Daten durch diesen Gesundheitsdatennutzer für einen der folgenden Zwecke erforderlich ist:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder der Gesundheit am Arbeitsplatz, wie etwa bei Tätigkeiten zum Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren für die Gesundheit, der Überwachung der öffentlichen Gesundheit oder Tätigkeiten zur Sicherstellung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Patientensicherheit, sowie von A…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren einem Gesundheitsdatennutzer nur dann Zugang zu den in Artikel 51 genannten elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung, wenn die Verarbeitung der Daten durch diesen Gesundheitsdatennutzer für einen der folgenden Zwecke erforderlich ist:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder der Gesundheit am Arbeitsplatz, wie etwa bei Tätigkeiten zum Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren für die Gesundheit, der Überwachung der öffentlichen Gesundheit oder Tätigkeiten zur Sicherstellung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Patientensicherheit, sowie von A…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten zur Unterstützung von öffentlichen Stellen oder Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, einschließlich Regulierungsbehörden, im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor bei der Wahrnehmung ihrer in ihren Aufträgen festgelegten Aufgaben;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Statistiken im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009, wie etwa nationale, multinationale und unionsweite amtliche Statistiken, im Bereich des Gesundheitswesens oder des Pflegesektors;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Bildungs- oder Lehrtätigkeiten im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor auf der Ebene der Berufs- oder Hochschulbildung;
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
wissenschaftliche Forschung im Bereich des Gesundheitswesens oder des Pflegesektors, die zur öffentlichen Gesundheit oder zur Bewertung von Gesundheitstechnologien beiträgt oder ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung, von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sicherstellt, mit dem Ziel, Endnutzern wie Patienten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitsverwaltungen zugutezukommen, ei…
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
i)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten für Produkte oder Dienstleistungen;
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
ii)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gewähren einem Gesundheitsdatennutzer nur dann Zugang zu den in Artikel 51 genannten elektronischen Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung, wenn die Verarbeitung der Daten durch diesen Gesundheitsdatennutzer für einen der folgenden Zwecke erforderlich ist:
- 2a)
- 3das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder der Gesundheit am Arbeitsplatz, wie etwa bei Tätigkeiten zum Schutz vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren für die Gesundheit, der Überwachung der öffentlichen Gesundheit oder Tätigkeiten zur Sicherstellung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Patientensicherheit, sowie von Arzneimitteln oder Medizinprodukten;
- 4b)
- 5Politikgestaltung und Regulierungstätigkeiten zur Unterstützung von öffentlichen Stellen oder Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, einschließlich Regulierungsbehörden, im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor bei der Wahrnehmung ihrer in ihren Aufträgen festgelegten Aufgaben;
- 6c)
- 7Statistiken im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009, wie etwa nationale, multinationale und unionsweite amtliche Statistiken, im Bereich des Gesundheitswesens oder des Pflegesektors;
- 8d)
- 9Bildungs- oder Lehrtätigkeiten im Gesundheitswesen oder im Pflegesektor auf der Ebene der Berufs- oder Hochschulbildung;
- 10e)
- 11wissenschaftliche Forschung im Bereich des Gesundheitswesens oder des Pflegesektors, die zur öffentlichen Gesundheit oder zur Bewertung von Gesundheitstechnologien beiträgt oder ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung, von Arzneimitteln oder Medizinprodukten sicherstellt, mit dem Ziel, Endnutzern wie Patienten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitsverwaltungen zugutezukommen, einschließlich
- 12i)
- 13Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten für Produkte oder Dienstleistungen;
- 14ii)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 53, Zwecke, für die elektronische Gesundheitsdaten zur Sekundärnutzung verarbeitet werden können. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-53 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:f9e690c4384ed8b9, bygge legal-2026-08-25).