Agent · avskogningsforordningen-2023-1115-22
EUDR artikel 22: Berichterstattung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1115 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, EUDR artikel 22
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does EUDR Article 22 require, and what outcome does the rule tree give?
EUDR Article 22 is tested here by a deterministic rule tree of 12 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R1115. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EUDR Article 22Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Bis zum 30. April jedes Jahres stellen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit und der Kommission Informationen über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr zur Verfügung. Diese Informationen umfassen
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. die Kontrollpläne und die Risikokriterien, die für diese Pläne als Grundlage dienten,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Bis zum 30. April jedes Jahres stellen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit und der Kommission Informationen über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr zur Verfügung. Diese Informationen umfassen
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
die Kontrollpläne und die Risikokriterien, die für diese Pläne als Grundlage dienten,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Anzahl und die Ergebnisse der Kontrollen, die bei Marktteilnehmern, bei nicht-KMU-Händlern und bei anderen Händlern durchgeführt wurden, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Marktteilnehmer, der nicht-KMU-Händler und anderer Händler, einschließlich der Art der festgestellten Verstöße,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Menge der geprüften relevanten Erzeugnisse im Verhältnis zur Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse sowie die Erzeugerländer; für relevante Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen, ist die Menge in Kilogramm Eigenmasse anzugeben und gegebenenfalls in der besonderen Maßeinheit, die bei dem angegebenen Code des Harmonisierten Systems in Anhang I der Vero…
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
bei Verstößen die gemäß Artikel 24 ergriffene Korrekturmaßnahme und die gemäß Artikel 25 verhängten Sanktionen,
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
den prozentualen Anteil der Kontrollen, die gemäß Artikel 16 Absatz 13 mit einer vorherigen Ankündigung durchgeführt wurden, deren Anwendung von den zuständigen Behörden in ihren Kontrollberichten zu begründen ist.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(2) Bis zum 30. Oktober jedes Jahres veröffentlichen die Kommissionsdienststellen einen unionsweiten Überblick über die Anwendung dieser Verordnung auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten nach Absatz 1 eingereichten Daten.
Absatz 12
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Bis zum 30. April jedes Jahres stellen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit und der Kommission Informationen über die Anwendung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr zur Verfügung. Diese Informationen umfassen
- 2a)
- 3die Kontrollpläne und die Risikokriterien, die für diese Pläne als Grundlage dienten,
- 4b)
- 5die Anzahl und die Ergebnisse der Kontrollen, die bei Marktteilnehmern, bei nicht-KMU-Händlern und bei anderen Händlern durchgeführt wurden, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Marktteilnehmer, der nicht-KMU-Händler und anderer Händler, einschließlich der Art der festgestellten Verstöße,
- 6c)
- 7die Menge der geprüften relevanten Erzeugnisse im Verhältnis zur Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten oder ausgeführten relevanten Erzeugnisse sowie die Erzeugerländer; für relevante Erzeugnisse, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen, ist die Menge in Kilogramm Eigenmasse anzugeben und gegebenenfalls in der besonderen Maßeinheit, die bei dem angegebenen Code des Harmonisierten Systems in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates festgelegt ist; in allen anderen Fällen ist die Menge in Eigenmasse oder gegebenenfalls in Volumen oder Stückzahl anzugeben; eine besondere Maßeinheit ist anzugeben, wenn eine solche konsequent für alle möglichen Unterpositionen des in der Sorgfaltserklärung angegebenen Codes des Harmonisierten Systems definiert ist.
- 8d)
- 9bei Verstößen die gemäß Artikel 24 ergriffene Korrekturmaßnahme und die gemäß Artikel 25 verhängten Sanktionen,
- 10e)
- 11den prozentualen Anteil der Kontrollen, die gemäß Artikel 16 Absatz 13 mit einer vorherigen Ankündigung durchgeführt wurden, deren Anwendung von den zuständigen Behörden in ihren Kontrollberichten zu begründen ist.
- 12(2) Bis zum 30. Oktober jedes Jahres veröffentlichen die Kommissionsdienststellen einen unionsweiten Überblick über die Anwendung dieser Verordnung auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten nach Absatz 1 eingereichten Daten.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1115 art. 22, Berichterstattung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/avskogningsforordningen-2023-1115/artikel-22 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:0ed5f0ca9b3808d0, bygge legal-2026-08-25).