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Wann braucht eine Anlage eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung?

Eine Genehmigung ist erforderlich für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgeführt sind, weil sie in besonderem Maß schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Ob ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder ein vereinfachtes Verfahren gilt, richtet sich nach der Spalte des Anhangs 1 der Verordnung. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bleiben betriebspflichtig nach § 22 und unterliegen der Überwachung der zuständigen Landesbehörde; der Betrieb ohne erforderliche Genehmigung ist strafbewehrt.

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Bundes-Immissionsschutzgesetz, §§ 4, 10, 19 und 22, sowie Anhang 1 der 4. BImSchV
Source
Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet
Area
Nachhaltigkeit, CSR und Umwelt
Checked
2026-09-21

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