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Alle EU-Rechtsakte

CSRD: Richtlinie (EU) 2022/2464

CELEX 32022L2464 · Gelesen 2026-08-12

Nachhaltigkeitsberichterstattung: welche Unternehmen wann und nach welchem Standard berichten.

Geltende Fassung

Zuletzt verifiziert
2026-08-31
Konsolidierte Fassung
2023-01-05(abgeleitet)
Änderungen
Keine Änderungsakte seit Inkrafttreten registriert
Status
In Kraft · aktualisiert · konsolidiert

Beweiskette

  1. Von EUR-Lex abgerufen
  2. Gegen die konsolidierte Fassung verifiziert
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Dieser Rechtsakt wird automatisch aktualisiert, wenn die EU eine neue Fassung veröffentlicht.

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Bezeichnung

CELEX
32022L2464
Bezeichnung
EU 2022/2464
Angenommen
2022-12-14
In Kraft
2023-01-05
Umsetzungsfrist
2024-07-06
Artikel
7

Artikel

8 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse. Gelesen am 2026-08-18.

Entscheidungen des Gerichtshofs

2 Entscheidungen

  • C-279/22Gerichtshof der Europäischen Union

    CH v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2013/34/EU – Jahresabschluss, konsolidierter Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – Anwendungsbereich – Mittel einer Gesellschaft, die von einem ihrer Angestellten verwendet werden – Festsetzung der Besteuerungsgrundlage für Einkünfte dieses Angestellten einschließlich dieser Mittel.

    NovaCopilot fragen
  • C-561/22Gerichtshof der Europäischen Union

    Willy Hermann Service GmbH and DI v Präsidentin des Landesgerichts Feldkirch

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2013/34/EU – Art. 30 und 51 – Offenlegung des Jahresabschlusses – Sanktionen bei unterlassener Offenlegung – Verhängung von Zwangsgeldern durch ein Zivilgericht – Verwaltungsverfahren zur Beitreibung dieser unanfechtbar gewordenen Zwangsgelder – Regelung, die die Überprüfung dieser Zwangsgelder durch ein Verwaltungsgericht ausschließt – Rechtskraft – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit.

    NovaCopilot fragen

Maßgebliche Rechtsprechung

2 Urteile, die der Gerichtshof selbst als Auslegung dieses Rechtsakts kennzeichnet.

  • C-279/223cf08cc7-4bee-11ec-91ac-01aa75ed71a1

    CH v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2013/34/EU – Jahresabschluss, konsolidierter Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – Anwendungsbereich – Mittel einer Gesellschaft, die von einem ihrer Angestellten verwendet werden – Festsetzung der Besteuerungsgrundlage für Einkünfte dieses Angestellten einschließlich dieser Mittel.

    ECLI:EU:C:2023:734EUR-LexGerichtshof
  • C-561/228e01d479-c04c-11e5-9e54-01aa75ed71a1

    Willy Hermann Service GmbH and DI v Präsidentin des Landesgerichts Feldkirch

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2013/34/EU – Art. 30 und 51 – Offenlegung des Jahresabschlusses – Sanktionen bei unterlassener Offenlegung – Verhängung von Zwangsgeldern durch ein Zivilgericht – Verwaltungsverfahren zur Beitreibung dieser unanfechtbar gewordenen Zwangsgelder – Regelung, die die Überprüfung dieser Zwangsgelder durch ein Verwaltungsgericht ausschließt – Rechtskraft – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit.

    ECLI:EU:C:2023:167EUR-LexGerichtshof

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU am 2026-08-22.

Aufsichtsbehörden

Amtliche Quelle

Nationale Rechtsakte

Änderungsüberwachung

Die Zeile wird in festem Intervall gegen die Veröffentlichung des Herausgebers neu eingelesen. Die Daten sind vor Ort prüfbar und stehen in der API-Antwort.

Änderungsüberwachung
AngabeWert
RegisterEUR-Lex
HerausgeberEuropeiska unionens publikationsbyrå
Zuletzt gelesen2026-08-31
IntervallAlle 30 Tage
Nächste Neueinlesung2026-09-30
StatusNeueinlesung geplant
Register beim Herausgeber öffnen

Zeilenhistorie

Datierte Ereignisse zu genau dieser Zeile, neueste zuerst.

Zeilenhistorie
DatumEreignisQuelle
2026-08-31Zeile gegen EUR-Lex gelesenEuropeiska unionens publikationsbyrå
2024-07-06Geltungsbeginn nach dem RechtsaktEUR-Lex
2023-01-05Inkrafttreten nach CELEX 32022L2464EUR-Lex

Die Überwachung nennt den Prüfzeitpunkt, nicht die rechtliche Bewertung.

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CELEX 32022L2464, CSRD: Richtlinie (EU) 2022/2464. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/csrd-2022-2464 (hämtad 2026-10-21, bevis sha256:c6cc1b28a5916579, bygge legal-2026-10-21).

sha256:
c6cc1b28a5916579531a6b845d65d8c5343b9b5f1dec12a014cf00cb9d1b5cbd
hämtad:
2026-10-21
source_confidence:
official
bygge:
legal-2026-10-21

Amtliche Veröffentlichung. Die Adresse führt zur Behörde oder zum Gericht, das die Zeile veröffentlicht hat. Europeiska unionens publikationsbyrå, EUR-Lex.

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  • Regelbasierte Objekte, optionale quellenbasierte Erläuterungen
  • Modellkarte, Quellenstatus und Prüfung

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