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CSRD — Richtlinie (EU) 2022/2464

CELEX 32022L2464 · Gelesen 2026-08-12

Nachhaltigkeitsberichterstattung: welche Unternehmen wann und nach welchem Standard berichten.

Bezeichnung

CELEX
32022L2464
Bezeichnung
EU 2022/2464
Angenommen
2022-12-14
In Kraft
2023-01-05
Umsetzungsfrist
2024-07-06
Artikel
7

Artikel

8 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse. Gelesen am 2026-08-18.

Entscheidungen des Gerichtshofs

2 Entscheidungen

  • C-279/22Gerichtshof der Europäischen Union

    CH v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2013/34/EU – Jahresabschluss, konsolidierter Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – Anwendungsbereich – Mittel einer Gesellschaft, die von einem ihrer Angestellten verwendet werden – Festsetzung der Besteuerungsgrundlage für Einkünfte dieses Angestellten einschließlich dieser Mittel.

  • C-561/22Gerichtshof der Europäischen Union

    Willy Hermann Service GmbH and DI v Präsidentin des Landesgerichts Feldkirch

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2013/34/EU – Art. 30 und 51 – Offenlegung des Jahresabschlusses – Sanktionen bei unterlassener Offenlegung – Verhängung von Zwangsgeldern durch ein Zivilgericht – Verwaltungsverfahren zur Beitreibung dieser unanfechtbar gewordenen Zwangsgelder – Regelung, die die Überprüfung dieser Zwangsgelder durch ein Verwaltungsgericht ausschließt – Rechtskraft – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit.

Maßgebliche Rechtsprechung

2 Urteile, die der Gerichtshof selbst als Auslegung dieses Rechtsakts kennzeichnet.

  • C-279/223cf08cc7-4bee-11ec-91ac-01aa75ed71a1

    CH v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2013/34/EU – Jahresabschluss, konsolidierter Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen – Anwendungsbereich – Mittel einer Gesellschaft, die von einem ihrer Angestellten verwendet werden – Festsetzung der Besteuerungsgrundlage für Einkünfte dieses Angestellten einschließlich dieser Mittel.

    ECLI:EU:C:2023:734EUR-LexGerichtshof
  • C-561/228e01d479-c04c-11e5-9e54-01aa75ed71a1

    Willy Hermann Service GmbH and DI v Präsidentin des Landesgerichts Feldkirch

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Richtlinie 2013/34/EU – Art. 30 und 51 – Offenlegung des Jahresabschlusses – Sanktionen bei unterlassener Offenlegung – Verhängung von Zwangsgeldern durch ein Zivilgericht – Verwaltungsverfahren zur Beitreibung dieser unanfechtbar gewordenen Zwangsgelder – Regelung, die die Überprüfung dieser Zwangsgelder durch ein Verwaltungsgericht ausschließt – Rechtskraft – Effektivitätsgrundsatz – Verhältnismäßigkeit.

    ECLI:EU:C:2023:167EUR-LexGerichtshof

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU am 2026-08-22.

Aufsichtsbehörden

Amtliche Quelle

Nationale Rechtsakte

Änderungsüberwachung

Die Zeile wird in festem Intervall gegen die Veröffentlichung des Herausgebers neu eingelesen. Die Daten sind vor Ort prüfbar und stehen in der API-Antwort.

Änderungsüberwachung
AngabeWert
RegisterEUR-Lex
HerausgeberEuropeiska unionens publikationsbyrå
Zuletzt gelesen2026-08-16
IntervallAlle 30 Tage
Nächste Neueinlesung2026-09-15
StatusGegen den Herausgeber geprüft
Register beim Herausgeber öffnen

Zeilenhistorie

Datierte Ereignisse zu genau dieser Zeile, neueste zuerst.

Zeilenhistorie
DatumEreignisQuelle
2026-08-16Zeile gegen EUR-Lex gelesenEuropeiska unionens publikationsbyrå
2024-07-06Geltungsbeginn nach dem RechtsaktEUR-Lex
2023-01-05Inkrafttreten nach CELEX 32022L2464EUR-Lex

Die Überwachung nennt den Prüfzeitpunkt, nicht die rechtliche Bewertung.

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CELEX 32022L2464, CSRD — Richtlinie (EU) 2022/2464. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/csrd-2022-2464 (hämtad 2026-08-25, bevis sha256:7d64d77f1233bb32, bygge legal-2026-08-25).

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hämtad:
2026-08-25
source_confidence:
official
bygge:
legal-2026-08-25

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