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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-807/21Deutsche Wohnen SE v Staatsanwaltschaft Berlin

Entschieden
2023-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2023:950
CELEX
62021CJ0807
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 Nr. 7 – Begriff ‚Verantwortlicher‘ – Art. 58 Abs. 2 – Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden – Art. 83 – Verhängung von Geldbußen gegen eine juristische Person – Voraussetzungen – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – Erfordernis der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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