Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-623/17Privacy International v Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs and Others
- Entschieden
- 2020-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:790
- CELEX
- 62017CJ0623
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-623/17, C-623/17 2020, ECLI:EU:C:2020:790.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation – Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste – Allgemeine und unterschiedslose Übermittlung von Verkehrs- und Standortdaten – Schutz der nationalen Sicherheit – Richtlinie 2002/58/EG – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 3 und Art. 3 – Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation – Schutz – Art. 5 und Art. 15 Abs. 1 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7, 8 und 11 sowie Art. 52 Abs. 1 – Art. 4 Abs. 2 EUV.
Legt aus
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
- Agentenobjekt, Risikograph und Beziehungsgraph
- Änderungsgraph
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Knotenkarte: Beziehungen zwischen Präjudizien
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- id
- eu:c-623-17
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