Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-375/15BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG v Verein für Konsumenteninformation
- Entschieden
- 2017-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:38
- CELEX
- 62015CJ0375
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-375/15, C-375/15 2017, ECLI:EU:C:2017:38.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2007/64/EG – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Rahmenverträge – Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung – Erfordernis der Unterrichtung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger – Übermittlung von Informationen über eine Mailbox auf einer Website für Electronic-Banking.
Legt aus
- PSD2: Richtlinie (EU) 2015/236632015L2366
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
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- Änderungsgraph
- Provenienz und verifizierter Text
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Maschinenadressen
- id
- eu:c-375-15
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