Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-37/25YH v S.E.L.A.S. GTC Dijon (Greffe du Tribunal de Commerce de Dijon)
- Entschieden
- 2025-07-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:586
- CELEX
- 62025CO0037
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 Abs. 1 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Zwecke – Krankschreibung, die keine Beschränkungen hinsichtlich des Ausgehens vorsieht und es dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich zu erholen und Freizeitaktivitäten nachzugehen – Kein Verfall der Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub.
Legt aus
Artikel in der Entscheidung
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Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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