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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-37/25YH v S.E.L.A.S. GTC Dijon (Greffe du Tribunal de Commerce de Dijon)

Entschieden
2025-07-15
ECLI
ECLI:EU:C:2025:586
CELEX
62025CO0037
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Sozialpolitik – Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer – Arbeitszeitgestaltung – Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Richtlinie 2003/88/EG – Art. 7 Abs. 1 – Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – Zwecke – Krankschreibung, die keine Beschränkungen hinsichtlich des Ausgehens vorsieht und es dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich zu erholen und Freizeitaktivitäten nachzugehen – Kein Verfall der Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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