Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-53
FSR artikel 53: Übergangsbestimmungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 53
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 53 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 53 is tested here by a deterministic rule tree of 4 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 53Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Diese Verordnung gilt für drittstaatliche Subventionen, die in den fünf Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn diese drittstaatlichen Subventionen den Binnenmarkt nach 12. Juli 2023 verzerren.
- Paragraph 2 applies. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung für drittstaatliche finanzielle Zuwendungen, die in den drei Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn die drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen einem Unternehmen gewährt wurden, das nach dieser Verordnung einen Zusammenschluss anmeldet oder finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren meldet.
- Paragraph 3 applies. (3) Diese Verordnung gilt nicht für Zusammenschlüsse, für die bereits vor dem 12. Juli 2023 der entsprechende Vertrag geschlossen, das öffentliche Übernahmeangebot angekündigt oder eine die Kontrolle begründende Beteiligung erworben wurde.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Diese Verordnung gilt für drittstaatliche Subventionen, die in den fünf Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn diese drittstaatlichen Subventionen den Binnenmarkt nach 12. Juli 2023 verzerren.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung für drittstaatliche finanzielle Zuwendungen, die in den drei Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn die drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen einem Unternehmen gewährt wurden, das nach dieser Verordnung einen Zusammenschluss anmeldet oder finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren meldet.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Zusammenschlüsse, für die bereits vor dem 12. Juli 2023 der entsprechende Vertrag geschlossen, das öffentliche Übernahmeangebot angekündigt oder eine die Kontrolle begründende Beteiligung erworben wurde.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Diese Verordnung gilt nicht für öffentliche Aufträge oder öffentliche Vergabeverfahren, die vor dem 12. Juli 2023 vergeben bzw. eingeleitet wurden.
Absatz 4
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Diese Verordnung gilt für drittstaatliche Subventionen, die in den fünf Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn diese drittstaatlichen Subventionen den Binnenmarkt nach 12. Juli 2023 verzerren.
- 2(2) Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung für drittstaatliche finanzielle Zuwendungen, die in den drei Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, wenn die drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen einem Unternehmen gewährt wurden, das nach dieser Verordnung einen Zusammenschluss anmeldet oder finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren meldet.
- 3(3) Diese Verordnung gilt nicht für Zusammenschlüsse, für die bereits vor dem 12. Juli 2023 der entsprechende Vertrag geschlossen, das öffentliche Übernahmeangebot angekündigt oder eine die Kontrolle begründende Beteiligung erworben wurde.
- 4(4) Diese Verordnung gilt nicht für öffentliche Aufträge oder öffentliche Vergabeverfahren, die vor dem 12. Juli 2023 vergeben bzw. eingeleitet wurden.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 53, Übergangsbestimmungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-53 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:f81d406673a1c3d4, bygge legal-2026-08-25).