Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-13
FSR artikel 13: Auskunftsverlangen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, FSR artikel 13
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
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Kurze Antwort
What does FSR Article 13 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 13 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 13Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission im Einklang dem vorliegenden Artikel Auskünfte verlangen.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Kommission kann von einem Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, alle erforderlichen Auskünfte verlangen, einschließlich Auskünfte in Bezug auf sein Angebot im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens.
- Paragraph 3 applies. (3) Die Kommission kann diese Auskünfte, einschließlich Auskünfte in Bezug auf ihre Angebote im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren, auch von anderen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen verlangen, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung zu tragen ist.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission im Einklang dem vorliegenden Artikel Auskünfte verlangen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Kommission kann von einem Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, alle erforderlichen Auskünfte verlangen, einschließlich Auskünfte in Bezug auf sein Angebot im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Die Kommission kann diese Auskünfte, einschließlich Auskünfte in Bezug auf ihre Angebote im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren, auch von anderen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen verlangen, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung zu tragen ist.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(4) Ein Auskunftsverlangen gemäß Absatz 2 oder 3 enthält Folgendes:
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
a)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die Angabe der Rechtsgrundlage und des Zwecks des Auskunftsverlangens, eine Auflistung der benötigten Angaben und eine angemessene Frist für deren Übermittlung,
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
b)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
den Hinweis, dass bei Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben die Geldbußen oder Zwangsgelder nach Artikel 17 verhängt werden können,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
c)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
eine Erklärung, dass die Kommission nach Artikel 16 bei mangelnder Bereitschaft zur Kooperation einen Beschluss auf der Grundlage der ihr verfügbaren Informationen erlassen kann.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(5) Auf Aufforderung der Kommission erteilen die Mitgliedstaaten ihr alle Auskünfte, die sie zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben benötigt. Absatz 4 Buchstabe a gilt entsprechend.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(6) Die Kommission kann auch von Drittstaaten alle erforderlichen Auskünfte verlangen. Absatz 4 Buchstaben a und c gilt entsprechend.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(7) Die Kommission kann eine natürliche oder juristische Person befragen, die dieser Befragung zum Zweck der Einholung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung zustimmt. Findet eine Befragung nicht in den Räumlichkeiten der Kommission, telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Weg statt, so
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
a)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission im Einklang dem vorliegenden Artikel Auskünfte verlangen.
- 2(2) Die Kommission kann von einem Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, alle erforderlichen Auskünfte verlangen, einschließlich Auskünfte in Bezug auf sein Angebot im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens.
- 3(3) Die Kommission kann diese Auskünfte, einschließlich Auskünfte in Bezug auf ihre Angebote im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren, auch von anderen Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen verlangen, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung zu tragen ist.
- 4(4) Ein Auskunftsverlangen gemäß Absatz 2 oder 3 enthält Folgendes:
- 5a)
- 6die Angabe der Rechtsgrundlage und des Zwecks des Auskunftsverlangens, eine Auflistung der benötigten Angaben und eine angemessene Frist für deren Übermittlung,
- 7b)
- 8den Hinweis, dass bei Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben die Geldbußen oder Zwangsgelder nach Artikel 17 verhängt werden können,
- 9c)
- 10eine Erklärung, dass die Kommission nach Artikel 16 bei mangelnder Bereitschaft zur Kooperation einen Beschluss auf der Grundlage der ihr verfügbaren Informationen erlassen kann.
- 11(5) Auf Aufforderung der Kommission erteilen die Mitgliedstaaten ihr alle Auskünfte, die sie zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben benötigt. Absatz 4 Buchstabe a gilt entsprechend.
- 12(6) Die Kommission kann auch von Drittstaaten alle erforderlichen Auskünfte verlangen. Absatz 4 Buchstaben a und c gilt entsprechend.
- 13(7) Die Kommission kann eine natürliche oder juristische Person befragen, die dieser Befragung zum Zweck der Einholung von Informationen über den Gegenstand einer Untersuchung zustimmt. Findet eine Befragung nicht in den Räumlichkeiten der Kommission, telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Weg statt, so
- 14a)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 13, Auskunftsverlangen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-13 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:294a1d46d9005d14, bygge legal-2026-08-25).