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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-14

FSR artikel 14: Nachprüfungen innerhalb der Union

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

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Agent, FSR artikel 14
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die erforderlichen Nachprüfungen vornehmen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Führt die Kommission eine solche Nachprüfung durch, so sind die von der Kommission mit der Durchführung der Nachprüfung beauftragten Bediensteten befugt,

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu betreten,

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    b)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen, unabhängig davon, in welcher Form sie gespeichert sind, zu prüfen, auf alle Informationen zuzugreifen, die der Einheit, die Gegenstand der Nachprüfung ist, zugänglich sind, sowie Kopien oder Auszüge dieser Bücher oder Unterlagen anzufordern,

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    c)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    von allen Vertretern oder Beschäftigten des Unternehmens oder der Unternehmensvereinigung Erläuterungen zu Sachverhalten oder Unterlagen zu verlangen, die mit Gegenstand und Zweck der Nachprüfung in Zusammenhang stehen, und ihre Antworten aufzuzeichnen,

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    d)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    betriebliche Räumlichkeiten und Bücher oder Unterlagen jeder Art für die Dauer der Nachprüfung und in dem hierfür erforderlichen Ausmaß zu versiegeln.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (3) Das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung ist verpflichtet, von der Kommission durch Beschluss angeordnete Nachprüfungen zu dulden. Die mit einer Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Kommission und die anderen von ihr ermächtigten Begleitpersonen üben ihre Befugnisse unter Vorlage eines Kommissionsbeschlusses aus, der Folgendes enthält:

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    a)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    die Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung,

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    b)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die erforderlichen Nachprüfungen vornehmen.
  2. 2(2) Führt die Kommission eine solche Nachprüfung durch, so sind die von der Kommission mit der Durchführung der Nachprüfung beauftragten Bediensteten befugt,
  3. 3a)
  4. 4alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu betreten,
  5. 5b)
  6. 6die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen, unabhängig davon, in welcher Form sie gespeichert sind, zu prüfen, auf alle Informationen zuzugreifen, die der Einheit, die Gegenstand der Nachprüfung ist, zugänglich sind, sowie Kopien oder Auszüge dieser Bücher oder Unterlagen anzufordern,
  7. 7c)
  8. 8von allen Vertretern oder Beschäftigten des Unternehmens oder der Unternehmensvereinigung Erläuterungen zu Sachverhalten oder Unterlagen zu verlangen, die mit Gegenstand und Zweck der Nachprüfung in Zusammenhang stehen, und ihre Antworten aufzuzeichnen,
  9. 9d)
  10. 10betriebliche Räumlichkeiten und Bücher oder Unterlagen jeder Art für die Dauer der Nachprüfung und in dem hierfür erforderlichen Ausmaß zu versiegeln.
  11. 11(3) Das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung ist verpflichtet, von der Kommission durch Beschluss angeordnete Nachprüfungen zu dulden. Die mit einer Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Kommission und die anderen von ihr ermächtigten Begleitpersonen üben ihre Befugnisse unter Vorlage eines Kommissionsbeschlusses aus, der Folgendes enthält:
  12. 12a)
  13. 13die Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung,
  14. 14b)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
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chapter
article14
paragraphs14
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 14, Nachprüfungen innerhalb der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-14 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:929d254b8f7fb339, bygge legal-2026-08-25).