Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-14
FSR artikel 14: Nachprüfungen innerhalb der Union
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
- Was diese Seite ist
- Agent, FSR artikel 14
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does FSR Article 14 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 14 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 14Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die erforderlichen Nachprüfungen vornehmen.
- Paragraph 2 applies. (2) Führt die Kommission eine solche Nachprüfung durch, so sind die von der Kommission mit der Durchführung der Nachprüfung beauftragten Bediensteten befugt,
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die erforderlichen Nachprüfungen vornehmen.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Führt die Kommission eine solche Nachprüfung durch, so sind die von der Kommission mit der Durchführung der Nachprüfung beauftragten Bediensteten befugt,
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu betreten,
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen, unabhängig davon, in welcher Form sie gespeichert sind, zu prüfen, auf alle Informationen zuzugreifen, die der Einheit, die Gegenstand der Nachprüfung ist, zugänglich sind, sowie Kopien oder Auszüge dieser Bücher oder Unterlagen anzufordern,
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
c)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
von allen Vertretern oder Beschäftigten des Unternehmens oder der Unternehmensvereinigung Erläuterungen zu Sachverhalten oder Unterlagen zu verlangen, die mit Gegenstand und Zweck der Nachprüfung in Zusammenhang stehen, und ihre Antworten aufzuzeichnen,
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
d)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
betriebliche Räumlichkeiten und Bücher oder Unterlagen jeder Art für die Dauer der Nachprüfung und in dem hierfür erforderlichen Ausmaß zu versiegeln.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(3) Das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung ist verpflichtet, von der Kommission durch Beschluss angeordnete Nachprüfungen zu dulden. Die mit einer Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Kommission und die anderen von ihr ermächtigten Begleitpersonen üben ihre Befugnisse unter Vorlage eines Kommissionsbeschlusses aus, der Folgendes enthält:
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
a)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
die Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung,
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
b)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Zur Erfüllung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben kann die Kommission bei Unternehmen und Unternehmensvereinigungen die erforderlichen Nachprüfungen vornehmen.
- 2(2) Führt die Kommission eine solche Nachprüfung durch, so sind die von der Kommission mit der Durchführung der Nachprüfung beauftragten Bediensteten befugt,
- 3a)
- 4alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen zu betreten,
- 5b)
- 6die Bücher und sonstigen Geschäftsunterlagen, unabhängig davon, in welcher Form sie gespeichert sind, zu prüfen, auf alle Informationen zuzugreifen, die der Einheit, die Gegenstand der Nachprüfung ist, zugänglich sind, sowie Kopien oder Auszüge dieser Bücher oder Unterlagen anzufordern,
- 7c)
- 8von allen Vertretern oder Beschäftigten des Unternehmens oder der Unternehmensvereinigung Erläuterungen zu Sachverhalten oder Unterlagen zu verlangen, die mit Gegenstand und Zweck der Nachprüfung in Zusammenhang stehen, und ihre Antworten aufzuzeichnen,
- 9d)
- 10betriebliche Räumlichkeiten und Bücher oder Unterlagen jeder Art für die Dauer der Nachprüfung und in dem hierfür erforderlichen Ausmaß zu versiegeln.
- 11(3) Das Unternehmen oder die Unternehmensvereinigung ist verpflichtet, von der Kommission durch Beschluss angeordnete Nachprüfungen zu dulden. Die mit einer Nachprüfung beauftragten Bediensteten der Kommission und die anderen von ihr ermächtigten Begleitpersonen üben ihre Befugnisse unter Vorlage eines Kommissionsbeschlusses aus, der Folgendes enthält:
- 12a)
- 13die Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung,
- 14b)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 14, Nachprüfungen innerhalb der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-14 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:929d254b8f7fb339, bygge legal-2026-08-25).