Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-10
FSR artikel 10: Vorprüfung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 10
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 10 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 10 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 10Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention vorliegen könnte, so holt die Kommission alle Informationen ein, die sie für erforderlich hält, um vorläufig zu beurteilen, ob die geprüfte finanzielle Zuwendung eine drittstaatliche Subvention darstellt und ob sie den Binnenmarkt verzerrt. Dazu kann die Kommi…
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Auskunft nach Artikel 13 verlangen und
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention vorliegen könnte, so holt die Kommission alle Informationen ein, die sie für erforderlich hält, um vorläufig zu beurteilen, ob die geprüfte finanzielle Zuwendung eine drittstaatliche Subvention darstellt und ob sie den Binnenmarkt verzerrt. Dazu kann die Kommi…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Auskunft nach Artikel 13 verlangen und
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
innerhalb und außerhalb der Union Nachprüfungen nach Artikel 14 oder Artikel 15 durchführen.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(2) Hat ein Mitgliedstaat der Kommission mitgeteilt, dass ein entsprechendes nationales Verfahren geplant ist oder eingeleitet wurde, so unterrichtet die Kommission diesen Mitgliedstaat über den Beginn der Vorprüfung. Insbesondere unterrichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, die der Kommission ein nationales Verfahren gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 notifiziert haben, über den Beginn der Vorprüfung. Wird die V…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Liegen der Kommission auf der Grundlage der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass einem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention gewährt wurde, so
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
a)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
erlässt sie einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung (im Folgenden „Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung“), in dem die relevanten Tatbestands- und Rechtsfragen zusammengefasst sind und die vorläufige Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer drittstaatlichen Subvention und der tatsächlichen oder potenziellen Verzerrung auf dem Binnenmarkt enthalten ist,
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
b)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
setzt sie das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, davon in Kenntnis,
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
c)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
setzt sie die Mitgliedstaaten und, wenn die eingehende Prüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet wird, den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den Auftraggeber davon in Kenntnis und
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
d)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention vorliegen könnte, so holt die Kommission alle Informationen ein, die sie für erforderlich hält, um vorläufig zu beurteilen, ob die geprüfte finanzielle Zuwendung eine drittstaatliche Subvention darstellt und ob sie den Binnenmarkt verzerrt. Dazu kann die Kommission insbesondere
- 2a)
- 3Auskunft nach Artikel 13 verlangen und
- 4b)
- 5innerhalb und außerhalb der Union Nachprüfungen nach Artikel 14 oder Artikel 15 durchführen.
- 6(2) Hat ein Mitgliedstaat der Kommission mitgeteilt, dass ein entsprechendes nationales Verfahren geplant ist oder eingeleitet wurde, so unterrichtet die Kommission diesen Mitgliedstaat über den Beginn der Vorprüfung. Insbesondere unterrichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, die der Kommission ein nationales Verfahren gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 notifiziert haben, über den Beginn der Vorprüfung. Wird die Vorprüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet, so setzt die Kommission auch den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den betreffenden Auftraggeber davon in Kenntnis.
- 7(3) Liegen der Kommission auf der Grundlage der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass einem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention gewährt wurde, so
- 8a)
- 9erlässt sie einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung (im Folgenden „Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung“), in dem die relevanten Tatbestands- und Rechtsfragen zusammengefasst sind und die vorläufige Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer drittstaatlichen Subvention und der tatsächlichen oder potenziellen Verzerrung auf dem Binnenmarkt enthalten ist,
- 10b)
- 11setzt sie das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, davon in Kenntnis,
- 12c)
- 13setzt sie die Mitgliedstaaten und, wenn die eingehende Prüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet wird, den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den Auftraggeber davon in Kenntnis und
- 14d)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 10, Vorprüfung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-10 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:1d0cabf405603b5f, bygge legal-2026-08-25).