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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-10

FSR artikel 10: Vorprüfung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Agent, FSR artikel 10
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention vorliegen könnte, so holt die Kommission alle Informationen ein, die sie für erforderlich hält, um vorläufig zu beurteilen, ob die geprüfte finanzielle Zuwendung eine drittstaatliche Subvention darstellt und ob sie den Binnenmarkt verzerrt. Dazu kann die Kommi…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    Auskunft nach Artikel 13 verlangen und

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    innerhalb und außerhalb der Union Nachprüfungen nach Artikel 14 oder Artikel 15 durchführen.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (2) Hat ein Mitgliedstaat der Kommission mitgeteilt, dass ein entsprechendes nationales Verfahren geplant ist oder eingeleitet wurde, so unterrichtet die Kommission diesen Mitgliedstaat über den Beginn der Vorprüfung. Insbesondere unterrichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, die der Kommission ein nationales Verfahren gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 notifiziert haben, über den Beginn der Vorprüfung. Wird die V…

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    (3) Liegen der Kommission auf der Grundlage der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass einem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention gewährt wurde, so

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    a)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    erlässt sie einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung (im Folgenden „Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung“), in dem die relevanten Tatbestands- und Rechtsfragen zusammengefasst sind und die vorläufige Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer drittstaatlichen Subvention und der tatsächlichen oder potenziellen Verzerrung auf dem Binnenmarkt enthalten ist,

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    b)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    setzt sie das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, davon in Kenntnis,

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    c)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    setzt sie die Mitgliedstaaten und, wenn die eingehende Prüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet wird, den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den Auftraggeber davon in Kenntnis und

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    d)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Deuten die in Artikel 9 genannten Informationen nach Auffassung der Kommission darauf hin, dass eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention vorliegen könnte, so holt die Kommission alle Informationen ein, die sie für erforderlich hält, um vorläufig zu beurteilen, ob die geprüfte finanzielle Zuwendung eine drittstaatliche Subvention darstellt und ob sie den Binnenmarkt verzerrt. Dazu kann die Kommission insbesondere
  2. 2a)
  3. 3Auskunft nach Artikel 13 verlangen und
  4. 4b)
  5. 5innerhalb und außerhalb der Union Nachprüfungen nach Artikel 14 oder Artikel 15 durchführen.
  6. 6(2) Hat ein Mitgliedstaat der Kommission mitgeteilt, dass ein entsprechendes nationales Verfahren geplant ist oder eingeleitet wurde, so unterrichtet die Kommission diesen Mitgliedstaat über den Beginn der Vorprüfung. Insbesondere unterrichtet die Kommission die Mitgliedstaaten, die der Kommission ein nationales Verfahren gemäß der Verordnung (EU) 2019/452 notifiziert haben, über den Beginn der Vorprüfung. Wird die Vorprüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet, so setzt die Kommission auch den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den betreffenden Auftraggeber davon in Kenntnis.
  7. 7(3) Liegen der Kommission auf der Grundlage der Vorprüfung hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass einem Unternehmen eine den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subvention gewährt wurde, so
  8. 8a)
  9. 9erlässt sie einen Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung (im Folgenden „Beschluss zur Einleitung einer eingehenden Prüfung“), in dem die relevanten Tatbestands- und Rechtsfragen zusammengefasst sind und die vorläufige Beurteilung hinsichtlich des Vorliegens einer drittstaatlichen Subvention und der tatsächlichen oder potenziellen Verzerrung auf dem Binnenmarkt enthalten ist,
  10. 10b)
  11. 11setzt sie das Unternehmen, das Gegenstand der Prüfung ist, davon in Kenntnis,
  12. 12c)
  13. 13setzt sie die Mitgliedstaaten und, wenn die eingehende Prüfung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren eingeleitet wird, den betreffenden öffentlichen Auftraggeber bzw. den Auftraggeber davon in Kenntnis und
  14. 14d)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article10
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 10, Vorprüfung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-10 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:1d0cabf405603b5f, bygge legal-2026-08-25).