Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-49
FSR artikel 49: Delegierte Rechtsakte
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, FSR artikel 49
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 49 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 49 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 49Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt im Einklang mit Artikel 50 zu erlassen, um erforderlichenfalls den Schwellenwert für die Anmeldung von Zusammenschlüssen nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a zu ändern, indem der Schwellenwert um bis zu 20 % erhöht oder um bis zu 20 % herabgesetzt wird, nachdem
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. dieser Schwellenwert unter Berücksichtigung der Erfahrung, die bei der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung gesammelt wurde, bewertet wurde und
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt im Einklang mit Artikel 50 zu erlassen, um erforderlichenfalls den Schwellenwert für die Anmeldung von Zusammenschlüssen nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a zu ändern, indem der Schwellenwert um bis zu 20 % erhöht oder um bis zu 20 % herabgesetzt wird, nachdem
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
dieser Schwellenwert unter Berücksichtigung der Erfahrung, die bei der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung gesammelt wurde, bewertet wurde und
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Notwendigkeit festgestellt wurde, diesen Schwellenwert zu ändern, um
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
i)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
sicherzustellen, dass die in Kapitel 3 vorgesehenen Anmeldeverfahren die genaue Ermittlung den Binnenmarkt verzerrender drittstaatlicher Subventionen ermöglichen,
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
ii)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
für einen vertretbaren Verwaltungsaufwand für die Kommission und die betreffenden Unternehmen zu sorgen und
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
iii)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Wirksamkeit der Anwendung dieser Verordnung zu verbessern.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(2) Für die Zwecke der Beurteilung, ob der Schwellenwert für die Anmeldungen nach Absatz 1 geändert werden muss, führt die Kommission ihre Bewertung für einen bestimmten Zeitraum, der nicht kürzer als zwei Jahre sein darf, insbesondere auf der Grundlage der folgenden objektiven Kriterien durch:
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
a)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
des Anteils der Anmeldungen nach Artikel 21 Absatz 1, die dazu geführt haben, dass die Kommission entweder die Vorprüfung nach Artikel 10 Absatz 4 abgeschlossen oder einen Beschluss, keine Einwände zu erheben, nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b erlassen hat,
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt im Einklang mit Artikel 50 zu erlassen, um erforderlichenfalls den Schwellenwert für die Anmeldung von Zusammenschlüssen nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a zu ändern, indem der Schwellenwert um bis zu 20 % erhöht oder um bis zu 20 % herabgesetzt wird, nachdem
- 2a)
- 3dieser Schwellenwert unter Berücksichtigung der Erfahrung, die bei der Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung gesammelt wurde, bewertet wurde und
- 4b)
- 5die Notwendigkeit festgestellt wurde, diesen Schwellenwert zu ändern, um
- 6i)
- 7sicherzustellen, dass die in Kapitel 3 vorgesehenen Anmeldeverfahren die genaue Ermittlung den Binnenmarkt verzerrender drittstaatlicher Subventionen ermöglichen,
- 8ii)
- 9für einen vertretbaren Verwaltungsaufwand für die Kommission und die betreffenden Unternehmen zu sorgen und
- 10iii)
- 11die Wirksamkeit der Anwendung dieser Verordnung zu verbessern.
- 12(2) Für die Zwecke der Beurteilung, ob der Schwellenwert für die Anmeldungen nach Absatz 1 geändert werden muss, führt die Kommission ihre Bewertung für einen bestimmten Zeitraum, der nicht kürzer als zwei Jahre sein darf, insbesondere auf der Grundlage der folgenden objektiven Kriterien durch:
- 13a)
- 14des Anteils der Anmeldungen nach Artikel 21 Absatz 1, die dazu geführt haben, dass die Kommission entweder die Vorprüfung nach Artikel 10 Absatz 4 abgeschlossen oder einen Beschluss, keine Einwände zu erheben, nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b erlassen hat,
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 49, Delegierte Rechtsakte. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-49 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:a613d4cdf62ee389, bygge legal-2026-08-25).