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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-43

FSR artikel 43: Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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FSROffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, FSR artikel 43
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Im Rahmen dieser Verordnung erlangte Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erlangt wurden, es sei denn, der Bereitsteller der Informationen stimmt etwas anderem zu.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bediensteten und andere ihrer Aufsicht unterstehende Personen stellen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen sicher, dass die im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung erlangten vertraulichen Informationen geschützt werden. Hierzu legen sie unter das Berufsgeheimnis fallende Informationen, die sie im Rahmen dieser Verordnung erlangt haben, nicht offen.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Absätze 1 und 2 stehen der Veröffentlichung von Statistiken und Berichten, die keine Angaben enthalten, anhand derer bestimmte Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen erkannt werden können, nicht entgegen.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Die Offenlegung von Informationen, die im Rahmen dieser Verordnung übermittelt werden, darf nicht die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten berühren.

    Absatz 4

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Im Rahmen dieser Verordnung erlangte Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erlangt wurden, es sei denn, der Bereitsteller der Informationen stimmt etwas anderem zu.
  2. 2(2) Die Mitgliedstaaten und die Kommission, ihre Bediensteten und andere ihrer Aufsicht unterstehende Personen stellen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen sicher, dass die im Rahmen der Anwendung dieser Verordnung erlangten vertraulichen Informationen geschützt werden. Hierzu legen sie unter das Berufsgeheimnis fallende Informationen, die sie im Rahmen dieser Verordnung erlangt haben, nicht offen.
  3. 3(3) Die Absätze 1 und 2 stehen der Veröffentlichung von Statistiken und Berichten, die keine Angaben enthalten, anhand derer bestimmte Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen erkannt werden können, nicht entgegen.
  4. 4(4) Die Offenlegung von Informationen, die im Rahmen dieser Verordnung übermittelt werden, darf nicht die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten berühren.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article43
paragraphs4
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Kontingent60 anrop per minut och adress, utan nyckel
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Hashes

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 43, Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-43 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:705190998c922e25, bygge legal-2026-08-25).