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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-24

FSR artikel 24: Aufschub des Vollzugs von Zusammenschlüssen und Fristen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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FSROffizielle Quelle

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Agent, FSR artikel 24
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2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss darf nicht vor seiner Anmeldung vollzogen werden.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Darüber hinaus

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    darf der Zusammenschluss während eines Zeitraums von 25 Arbeitstagen nach Eingang dieser Anmeldung nicht vollzogen werden, sofern bei der Kommission eine vollständige Anmeldung eingeht.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    b)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    darf der Zusammenschluss während eines Zeitraums von 90 Arbeitstagen nach Einleitung der eingehenden Prüfung nicht vollzogen werden, sofern die Kommission spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang der vollständigen Anmeldung eine eingehende Prüfung einleitet. Diese Frist verlängert sich um 15 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen nach Artikel 7 Verpflichtungszusagen unterbreiten, um die Verzerrung auf dem Binnen…

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    c)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    darf der Zusammenschluss danach vollzogen werden, nachdem die Kommission einen Beschluss nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a oder b erlassen hat.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Die unter den Buchstaben a und b genannte Frist beginnt an dem auf den Eingang der vollständigen Anmeldung oder. den Erlass des einschlägigen Kommissionsbeschlusses folgenden Arbeitstag.

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    (2) Absatz 1 steht der Verwirklichung von Vorgängen nicht entgegen, bei denen die Kontrolle von mehreren Veräußerern entweder im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots oder im Wege einer Reihe von Rechtsgeschäften mit Wertpapieren, einschließlich solchen, die in andere zum Handel an einer Börse oder an einem ähnlichen Markt zugelassene Wertpapiere konvertierbar sind, erworben wird, sofern

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    a)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    der Zusammenschluss nach Artikel 21 unverzüglich bei der Kommission angemeldet wird und

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    b)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    der Erwerber die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte nicht ausübt oder nur zur Erhaltung des vollen Wertes seiner Investition aufgrund einer von der Kommission nach Absatz 3 dieses Artikels erteilten Freistellung ausübt.

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss darf nicht vor seiner Anmeldung vollzogen werden.
  2. 2Darüber hinaus
  3. 3a)
  4. 4darf der Zusammenschluss während eines Zeitraums von 25 Arbeitstagen nach Eingang dieser Anmeldung nicht vollzogen werden, sofern bei der Kommission eine vollständige Anmeldung eingeht.
  5. 5b)
  6. 6darf der Zusammenschluss während eines Zeitraums von 90 Arbeitstagen nach Einleitung der eingehenden Prüfung nicht vollzogen werden, sofern die Kommission spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang der vollständigen Anmeldung eine eingehende Prüfung einleitet. Diese Frist verlängert sich um 15 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen nach Artikel 7 Verpflichtungszusagen unterbreiten, um die Verzerrung auf dem Binnenmarkt zu beseitigen.
  7. 7c)
  8. 8darf der Zusammenschluss danach vollzogen werden, nachdem die Kommission einen Beschluss nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a oder b erlassen hat.
  9. 9Die unter den Buchstaben a und b genannte Frist beginnt an dem auf den Eingang der vollständigen Anmeldung oder. den Erlass des einschlägigen Kommissionsbeschlusses folgenden Arbeitstag.
  10. 10(2) Absatz 1 steht der Verwirklichung von Vorgängen nicht entgegen, bei denen die Kontrolle von mehreren Veräußerern entweder im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots oder im Wege einer Reihe von Rechtsgeschäften mit Wertpapieren, einschließlich solchen, die in andere zum Handel an einer Börse oder an einem ähnlichen Markt zugelassene Wertpapiere konvertierbar sind, erworben wird, sofern
  11. 11a)
  12. 12der Zusammenschluss nach Artikel 21 unverzüglich bei der Kommission angemeldet wird und
  13. 13b)
  14. 14der Erwerber die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte nicht ausübt oder nur zur Erhaltung des vollen Wertes seiner Investition aufgrund einer von der Kommission nach Absatz 3 dieses Artikels erteilten Freistellung ausübt.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article24
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 24, Aufschub des Vollzugs von Zusammenschlüssen und Fristen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-24 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:fda259939aea615a, bygge legal-2026-08-25).