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Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-22

FSR artikel 22: Berechnung des Umsatzes

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, FSR artikel 22
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-22Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern. Der Gesamtumsatz eines beteiligten Unternehmens enthält nicht den…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    Der in der Union erzielte Umsatz umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Verbraucher in der Union.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (2) Wird der Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, abweichend von Absatz 1 aufseiten des Veräußerers bzw. der Veräußerer nur der Umsatz zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt.

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Zwei oder mehr Erwerbsvorgänge im Sinne des Unterabsatzes 1 dieses Absatzes, die innerhalb von zwei Jahren zwischen denselben Personen oder Unternehmen getätigt werden, werden hingegen als ein einziger Zusammenschluss behandelt, der zum Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs stattfindet.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (3) An die Stelle des Umsatzes tritt

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    a)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    bei Kredit- und sonstigen Finanzinstituten die Summe der folgenden in der Richtlinie 86/635/EWG des Rates (22) definierten Ertragsposten gegebenenfalls nach Abzug der Mehrwertsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern:

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    i)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    Zinserträge und ähnliche Erträge,

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    ii)

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    Erträge aus Wertpapieren:

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren,

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern. Der Gesamtumsatz eines beteiligten Unternehmens enthält nicht den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen den in Absatz 4 genannten Unternehmen.
  2. 2Der in der Union erzielte Umsatz umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Verbraucher in der Union.
  3. 3(2) Wird der Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, abweichend von Absatz 1 aufseiten des Veräußerers bzw. der Veräußerer nur der Umsatz zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt.
  4. 4Zwei oder mehr Erwerbsvorgänge im Sinne des Unterabsatzes 1 dieses Absatzes, die innerhalb von zwei Jahren zwischen denselben Personen oder Unternehmen getätigt werden, werden hingegen als ein einziger Zusammenschluss behandelt, der zum Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs stattfindet.
  5. 5(3) An die Stelle des Umsatzes tritt
  6. 6a)
  7. 7bei Kredit- und sonstigen Finanzinstituten die Summe der folgenden in der Richtlinie 86/635/EWG des Rates (22) definierten Ertragsposten gegebenenfalls nach Abzug der Mehrwertsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern:
  8. 8i)
  9. 9Zinserträge und ähnliche Erträge,
  10. 10ii)
  11. 11Erträge aus Wertpapieren:
  12. 12
  13. 13Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren,
  14. 14

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2560
chapter
article22
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2560 art. 22, Berechnung des Umsatzes. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-22 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:ea207442fe22a397, bygge legal-2026-08-25).