Agent · utlandska-subventioner-2022-2560-22
FSR artikel 22: Berechnung des Umsatzes
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R2560 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, FSR artikel 22
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does FSR Article 22 require, and what outcome does the rule tree give?
FSR Article 22 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32022R2560. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
FSR Article 22Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern. Der Gesamtumsatz eines beteiligten Unternehmens enthält nicht den…
- Paragraph 2 applies. Der in der Union erzielte Umsatz umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Verbraucher in der Union.
- Paragraph 3 applies. (2) Wird der Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, abweichend von Absatz 1 aufseiten des Veräußerers bzw. der Veräußerer nur der Umsatz zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern. Der Gesamtumsatz eines beteiligten Unternehmens enthält nicht den…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Der in der Union erzielte Umsatz umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Verbraucher in der Union.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Wird der Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, abweichend von Absatz 1 aufseiten des Veräußerers bzw. der Veräußerer nur der Umsatz zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt.
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Zwei oder mehr Erwerbsvorgänge im Sinne des Unterabsatzes 1 dieses Absatzes, die innerhalb von zwei Jahren zwischen denselben Personen oder Unternehmen getätigt werden, werden hingegen als ein einziger Zusammenschluss behandelt, der zum Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs stattfindet.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
(3) An die Stelle des Umsatzes tritt
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
a)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
bei Kredit- und sonstigen Finanzinstituten die Summe der folgenden in der Richtlinie 86/635/EWG des Rates (22) definierten Ertragsposten gegebenenfalls nach Abzug der Mehrwertsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern:
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
i)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
Zinserträge und ähnliche Erträge,
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
ii)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
Erträge aus Wertpapieren:
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
—
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren,
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
—
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Gesamtumsatz umfasst die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen im vorangegangenen Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern. Der Gesamtumsatz eines beteiligten Unternehmens enthält nicht den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zwischen den in Absatz 4 genannten Unternehmen.
- 2Der in der Union erzielte Umsatz umfasst den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen oder Verbraucher in der Union.
- 3(2) Wird der Zusammenschluss durch den Erwerb von Teilen eines oder mehrerer Unternehmen bewirkt, so ist unabhängig davon, ob diese Teile eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, abweichend von Absatz 1 aufseiten des Veräußerers bzw. der Veräußerer nur der Umsatz zu berücksichtigen, der auf die veräußerten Teile entfällt.
- 4Zwei oder mehr Erwerbsvorgänge im Sinne des Unterabsatzes 1 dieses Absatzes, die innerhalb von zwei Jahren zwischen denselben Personen oder Unternehmen getätigt werden, werden hingegen als ein einziger Zusammenschluss behandelt, der zum Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs stattfindet.
- 5(3) An die Stelle des Umsatzes tritt
- 6a)
- 7bei Kredit- und sonstigen Finanzinstituten die Summe der folgenden in der Richtlinie 86/635/EWG des Rates (22) definierten Ertragsposten gegebenenfalls nach Abzug der Mehrwertsteuer und sonstiger direkt auf diese Erträge erhobener Steuern:
- 8i)
- 9Zinserträge und ähnliche Erträge,
- 10ii)
- 11Erträge aus Wertpapieren:
- 12—
- 13Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren,
- 14—
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R2560 art. 22, Berechnung des Umsatzes. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/utlandska-subventioner-2022-2560/artikel-22 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:ea207442fe22a397, bygge legal-2026-08-25).