Agent · produktsakerhet-2023-988-48
GPSR artikel 48: Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R0988 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Agent, GPSR artikel 48
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- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does GPSR Article 48 require, and what outcome does the rule tree give?
GPSR Article 48 is tested here by a deterministic rule tree of 13 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32023R0988. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
GPSR Article 48Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wird wie folgt geändert:
- Paragraph 2 applies. 1.
- Paragraph 3 applies. In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wird wie folgt geändert:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
1.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
„(7) Erfüllt eine europäische Norm zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) das allgemeine Sicherheitsgebot nach Artikel 5 jener Verordnung und die spezifischen Sicherheitsanforderungen nach Artikel 7 Absatz 2 jener Verordnung, so veröffentlicht die Kommission unverzüglich eine Fundstelle dieser europäischen Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
2.
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
In Artikel 11 erhalten die Absätze 1, 2 und 3 folgende Fassung:
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
„(1) Ist ein Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm oder europäische Norm, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurde, den Anforderungen nicht voll entspricht, die sie abdecken soll und die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, so hat dieser Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament die Kommis…
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
a)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
die Fundstellen der betreffenden harmonisierten Norm oder europäischen Norm, die zur Unterstützung jener Verordnung ausgearbeitet wurde, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen oder mit Einschränkungen zu veröffentlichen und
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
b)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Fundstellen der betreffenden harmonisierten Norm oder europäischen Norm, die zur Unterstützung jener Verordnung ausgearbeitet wurde, im Amtsblatt der Europäischen Union zu belassen, mit Einschränkung zu belassen oder zu streichen.
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
(2) Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website Informationen über die harmonisierten Normen und europäischen Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurden und Gegenstand einer Entscheidung gemäß Absatz 1 waren.
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
(3) Die Kommission unterrichtet die betreffende europäische Normungsorganisation über jede nach Absatz 1 getroffene Entscheidung und erteilt ihr erforderlichenfalls den Auftrag zur Überarbeitung der harmonisierten Normen oder der betreffenden europäischen Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurden.“
Absatz 13
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wird wie folgt geändert:
- 21.
- 3In Artikel 10 wird folgender Absatz angefügt:
- 4„(7) Erfüllt eine europäische Norm zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) das allgemeine Sicherheitsgebot nach Artikel 5 jener Verordnung und die spezifischen Sicherheitsanforderungen nach Artikel 7 Absatz 2 jener Verordnung, so veröffentlicht die Kommission unverzüglich eine Fundstelle dieser europäischen Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.
- 52.
- 6In Artikel 11 erhalten die Absätze 1, 2 und 3 folgende Fassung:
- 7„(1) Ist ein Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm oder europäische Norm, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurde, den Anforderungen nicht voll entspricht, die sie abdecken soll und die in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, so hat dieser Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament die Kommission hiervon unter Beifügung einer ausführlichen Erläuterung in Kenntnis zu setzen. Die Kommission entscheidet nach Konsultation des durch die entsprechenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union eingesetzten Ausschusses, soweit ein solcher Ausschuss besteht, oder des durch jene Verordnung eingesetzten Ausschusses oder nach einer sonstigen Konsultation von Experten des jeweiligen Sektors,
- 8a)
- 9die Fundstellen der betreffenden harmonisierten Norm oder europäischen Norm, die zur Unterstützung jener Verordnung ausgearbeitet wurde, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen oder mit Einschränkungen zu veröffentlichen und
- 10b)
- 11die Fundstellen der betreffenden harmonisierten Norm oder europäischen Norm, die zur Unterstützung jener Verordnung ausgearbeitet wurde, im Amtsblatt der Europäischen Union zu belassen, mit Einschränkung zu belassen oder zu streichen.
- 12(2) Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website Informationen über die harmonisierten Normen und europäischen Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurden und Gegenstand einer Entscheidung gemäß Absatz 1 waren.
- 13(3) Die Kommission unterrichtet die betreffende europäische Normungsorganisation über jede nach Absatz 1 getroffene Entscheidung und erteilt ihr erforderlichenfalls den Auftrag zur Überarbeitung der harmonisierten Normen oder der betreffenden europäischen Normen, die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2023/988 ausgearbeitet wurden.“
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R0988 art. 48, Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/produktsakerhet-2023-988/artikel-48 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:95235a880c40ea28, bygge legal-2026-08-25).