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Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-40

AMLD6 artikel 40: Risikobasierte Aufsicht

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, AMLD6 artikel 40
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2026-08-31Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher bei der Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    a)

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    ein klares Verständnis der in ihrem Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben,

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    b)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    alle relevanten Informationen über die besonderen nationalen und internationalen Risiken im Zusammenhang mit den Kunden, Produkten und Dienstleistungen des Verpflichteten bewerten,

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    c)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    sich hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Ermittlungen vor Ort und andernorts sowie der themenbezogenen Ermittlungen am Risikoprofil der Verpflichteten und den im Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung orientieren.

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c erstellen die Aufseher jährliche Aufsichtsprogramme, die die Zeit und die Ressourcen zu berücksichtigen haben, die erforderlich sind, um im Falle von objektiven und deutlichen Hinweisen auf Verstöße gegen die Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2023/1113 zeitnah reagieren zu können.

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    (2) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. In diesen Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden die Benchmarks und eine Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Hinblick auf inhärente Risiken und Restrisiken sowie die Häufigkeit, mit der dieses Risikoprofil zu überprüfen i…

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Richtlinie durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 49 bis 52 der Verordnung (EU) 2024/1620 zu ergänzen.

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    (3) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2028 Leitlinien zu Folgendem aus:

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    a)

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht,

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    b)

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher bei der Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie
  2. 2a)
  3. 3ein klares Verständnis der in ihrem Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben,
  4. 4b)
  5. 5alle relevanten Informationen über die besonderen nationalen und internationalen Risiken im Zusammenhang mit den Kunden, Produkten und Dienstleistungen des Verpflichteten bewerten,
  6. 6c)
  7. 7sich hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Ermittlungen vor Ort und andernorts sowie der themenbezogenen Ermittlungen am Risikoprofil der Verpflichteten und den im Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung orientieren.
  8. 8Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c erstellen die Aufseher jährliche Aufsichtsprogramme, die die Zeit und die Ressourcen zu berücksichtigen haben, die erforderlich sind, um im Falle von objektiven und deutlichen Hinweisen auf Verstöße gegen die Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2023/1113 zeitnah reagieren zu können.
  9. 9(2) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. In diesen Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden die Benchmarks und eine Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Hinblick auf inhärente Risiken und Restrisiken sowie die Häufigkeit, mit der dieses Risikoprofil zu überprüfen ist, festgelegt. Was die Häufigkeit anbelangt, werden alle wichtigen Ereignisse oder Entwicklungen in der Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit des Verpflichteten sowie Art und Umfang des Geschäfts berücksichtigt.
  10. 10Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Richtlinie durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 49 bis 52 der Verordnung (EU) 2024/1620 zu ergänzen.
  11. 11(3) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2028 Leitlinien zu Folgendem aus:
  12. 12a)
  13. 13den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht,
  14. 14b)

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (direktiv)
act32024L1640
chapter
article40
paragraphs14
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Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32024L1640 art. 40, Risikobasierte Aufsicht. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-40 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:0ea8a2472b7b6c16, bygge legal-2026-08-25).