Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-40
AMLD6 artikel 40: Risikobasierte Aufsicht
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Agent, AMLD6 artikel 40
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- 2026-08-31Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 40 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 40 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 40Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher bei der Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. ein klares Verständnis der in ihrem Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben,
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher bei der Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
ein klares Verständnis der in ihrem Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben,
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
alle relevanten Informationen über die besonderen nationalen und internationalen Risiken im Zusammenhang mit den Kunden, Produkten und Dienstleistungen des Verpflichteten bewerten,
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
sich hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Ermittlungen vor Ort und andernorts sowie der themenbezogenen Ermittlungen am Risikoprofil der Verpflichteten und den im Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung orientieren.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c erstellen die Aufseher jährliche Aufsichtsprogramme, die die Zeit und die Ressourcen zu berücksichtigen haben, die erforderlich sind, um im Falle von objektiven und deutlichen Hinweisen auf Verstöße gegen die Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2023/1113 zeitnah reagieren zu können.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(2) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. In diesen Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden die Benchmarks und eine Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Hinblick auf inhärente Risiken und Restrisiken sowie die Häufigkeit, mit der dieses Risikoprofil zu überprüfen i…
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Richtlinie durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 49 bis 52 der Verordnung (EU) 2024/1620 zu ergänzen.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(3) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2028 Leitlinien zu Folgendem aus:
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
a)
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht,
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
b)
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher bei der Aufsicht nach einem risikobasierten Ansatz vorgehen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass sie
- 2a)
- 3ein klares Verständnis der in ihrem Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben,
- 4b)
- 5alle relevanten Informationen über die besonderen nationalen und internationalen Risiken im Zusammenhang mit den Kunden, Produkten und Dienstleistungen des Verpflichteten bewerten,
- 6c)
- 7sich hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität von Ermittlungen vor Ort und andernorts sowie der themenbezogenen Ermittlungen am Risikoprofil der Verpflichteten und den im Mitgliedstaat vorhandenen Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung orientieren.
- 8Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe c erstellen die Aufseher jährliche Aufsichtsprogramme, die die Zeit und die Ressourcen zu berücksichtigen haben, die erforderlich sind, um im Falle von objektiven und deutlichen Hinweisen auf Verstöße gegen die Verordnungen (EU) 2024/1624 und (EU) 2023/1113 zeitnah reagieren zu können.
- 9(2) Die AMLA arbeitet bis zum 10. Juli 2026 Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus und legt sie der Kommission zur Annahme vor. In diesen Entwürfen technischer Regulierungsstandards werden die Benchmarks und eine Methodik für die Bewertung und Klassifizierung des Risikoprofils der Verpflichteten im Hinblick auf inhärente Risiken und Restrisiken sowie die Häufigkeit, mit der dieses Risikoprofil zu überprüfen ist, festgelegt. Was die Häufigkeit anbelangt, werden alle wichtigen Ereignisse oder Entwicklungen in der Geschäftsführung und Geschäftstätigkeit des Verpflichteten sowie Art und Umfang des Geschäfts berücksichtigt.
- 10Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Richtlinie durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 49 bis 52 der Verordnung (EU) 2024/1620 zu ergänzen.
- 11(3) Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2028 Leitlinien zu Folgendem aus:
- 12a)
- 13den Merkmalen eines risikobasierten Ansatzes für die Aufsicht,
- 14b)
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 40, Risikobasierte Aufsicht. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-40 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:0ea8a2472b7b6c16, bygge legal-2026-08-25).