Agent · penningtvattsdirektivet-2024-1640-36
AMLD6 artikel 36: Vertraulichkeit der Meldungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024L1640 · 2026-08-31 · Gewicht 67 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLD6 artikel 36
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does AMLD6 Article 36 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLD6 Article 36 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32024L1640. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLD6 Article 36Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen über Mechanismen zum Schutz der Identität der Verpflichteten und ihrer Beschäftigten oder Personen in einer entsprechenden Position, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern, verfügen, die Verdachtsfälle gemäß Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1624 melden.
- Paragraph 2 applies. (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen bei der Beantwortung von Informationsersuchen der zuständigen Behörden nach Artikel 22 oder bei der Weitergabe der Ergebnisse ihrer Analysen nach Artikel 19 die Quelle der in Absatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Meldung nicht offenlegen. Dieser Absatz lässt das geltende nationale Strafprozessrecht unberührt.
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen über Mechanismen zum Schutz der Identität der Verpflichteten und ihrer Beschäftigten oder Personen in einer entsprechenden Position, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern, verfügen, die Verdachtsfälle gemäß Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1624 melden.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen bei der Beantwortung von Informationsersuchen der zuständigen Behörden nach Artikel 22 oder bei der Weitergabe der Ergebnisse ihrer Analysen nach Artikel 19 die Quelle der in Absatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Meldung nicht offenlegen. Dieser Absatz lässt das geltende nationale Strafprozessrecht unberührt.
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen über Mechanismen zum Schutz der Identität der Verpflichteten und ihrer Beschäftigten oder Personen in einer entsprechenden Position, einschließlich Vertretern und Vertriebspartnern, verfügen, die Verdachtsfälle gemäß Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1624 melden.
- 2(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentralen Meldestellen bei der Beantwortung von Informationsersuchen der zuständigen Behörden nach Artikel 22 oder bei der Weitergabe der Ergebnisse ihrer Analysen nach Artikel 19 die Quelle der in Absatz 1 des vorliegenden Absatzes genannten Meldung nicht offenlegen. Dieser Absatz lässt das geltende nationale Strafprozessrecht unberührt.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024L1640 art. 36, Vertraulichkeit der Meldungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvattsdirektivet-2024-1640/artikel-36 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:0ec067b97f741906, bygge legal-2026-08-25).