Agent · penningtvatt-2024-1624-52
AMLR artikel 52: Wirtschaftliches Eigentum durch Eigentumsbeteiligung
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 52
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 52 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 52 is tested here by a deterministic rule tree of 10 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 52Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Für die Zwecke des Artikels 51 Absatz 1 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf einen Anteil an Gewinnen, an anderen internen Ressourcen oder am Liquidationssaldo. Das indirekte Eigentum wird berechnet, i…
- Paragraph 2 applies. Für die Zwecke der Beurteilung, ob eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft besteht, werden Beteiligungen auf jeder Beteiligungsebene berücksichtigt.
- Paragraph 3 applies. (2) Ermitteln die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2024/1640 Kategorien von Gesellschaften, die erhöhten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, auch auf der Grundlage der Sektoren, in denen sie tätig sind, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. Die Kommission bewertet bis zum 10. Juli 2029, ob die mit diesen Kategorien von juristischen Pers…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Für die Zwecke des Artikels 51 Absatz 1 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf einen Anteil an Gewinnen, an anderen internen Ressourcen oder am Liquidationssaldo. Das indirekte Eigentum wird berechnet, i…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
Für die Zwecke der Beurteilung, ob eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft besteht, werden Beteiligungen auf jeder Beteiligungsebene berücksichtigt.
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(2) Ermitteln die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2024/1640 Kategorien von Gesellschaften, die erhöhten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, auch auf der Grundlage der Sektoren, in denen sie tätig sind, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. Die Kommission bewertet bis zum 10. Juli 2029, ob die mit diesen Kategorien von juristischen Pers…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
a)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Kategorien von Gesellschaften, die mit erhöhten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind und für die ein niedrigerer Schwellenwert gelten soll;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
b)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die entsprechenden Schwellenwerte.
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Der in Unterabsatz 1 genannte niedrigere Schwellenwert wird auf höchstens 15 % der Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft festgesetzt, es sei denn, die Kommission kommt aufgrund des Risikos zu dem Schluss, dass ein höherer Schwellenwert verhältnismäßiger wäre, der in jedem Fall auf weniger als 25 % festgesetzt wird.
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(3) Die Kommission überprüft den in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie die einschlägigen Kategorien von Gesellschaften ermittelt, die mit erhöhten Risiken verbunden sind, und dass die entsprechenden Schwellenwerte diesen Risiken angemessen sind.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(4) Bei juristischen Personen, bei denen es sich nicht um Gesellschaften handelt und bei denen es hinsichtlich ihrer Form und Struktur nicht angemessen oder möglich ist, das Eigentum zu berechnen, sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die die juristische Person gemäß Artikel 53 Absätze 3 und 4 anderweitig direkt oder indirekt kontrollieren, es sei denn, Artikel 57 findet Anwendung.
Absatz 10
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Für die Zwecke des Artikels 51 Absatz 1 Buchstabe a bezeichnet der Ausdruck „Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft“ das direkte oder indirekte Eigentum von 25 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte oder sonstiger Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft, einschließlich des Rechts auf einen Anteil an Gewinnen, an anderen internen Ressourcen oder am Liquidationssaldo. Das indirekte Eigentum wird berechnet, indem die Anteile oder Stimmrechte oder sonstigen Eigentumsbeteiligungen, die von den zwischengeschalteten Gesellschaften in der Kette von Gesellschaften gehalten werden, an der der wirtschaftliche Eigentümer Anteile oder Stimmrechte hält, multipliziert und die Ergebnisse aus diesen verschiedenen Ketten addiert werden, es sei denn, Artikel 54 findet Anwendung.
- 2Für die Zwecke der Beurteilung, ob eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft besteht, werden Beteiligungen auf jeder Beteiligungsebene berücksichtigt.
- 3(2) Ermitteln die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2024/1640 Kategorien von Gesellschaften, die erhöhten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, auch auf der Grundlage der Sektoren, in denen sie tätig sind, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. Die Kommission bewertet bis zum 10. Juli 2029, ob die mit diesen Kategorien von juristischen Personen verbundenen Risiken von Bedeutung für den Binnenmarkt sind und erlässt, wenn sie zu dem Schluss gelangt, dass ein niedrigerer Schwellenwert zur Minderung dieser Risiken angemessen ist, delegierte Rechtsakte im Einklang mit Artikel 85 zur Änderung dieser Verordnung, indem sie Folgendes ermittelt:
- 4a)
- 5die Kategorien von Gesellschaften, die mit erhöhten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind und für die ein niedrigerer Schwellenwert gelten soll;
- 6b)
- 7die entsprechenden Schwellenwerte.
- 8Der in Unterabsatz 1 genannte niedrigere Schwellenwert wird auf höchstens 15 % der Eigentumsbeteiligungen an der Gesellschaft festgesetzt, es sei denn, die Kommission kommt aufgrund des Risikos zu dem Schluss, dass ein höherer Schwellenwert verhältnismäßiger wäre, der in jedem Fall auf weniger als 25 % festgesetzt wird.
- 9(3) Die Kommission überprüft den in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie die einschlägigen Kategorien von Gesellschaften ermittelt, die mit erhöhten Risiken verbunden sind, und dass die entsprechenden Schwellenwerte diesen Risiken angemessen sind.
- 10(4) Bei juristischen Personen, bei denen es sich nicht um Gesellschaften handelt und bei denen es hinsichtlich ihrer Form und Struktur nicht angemessen oder möglich ist, das Eigentum zu berechnen, sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die die juristische Person gemäß Artikel 53 Absätze 3 und 4 anderweitig direkt oder indirekt kontrollieren, es sei denn, Artikel 57 findet Anwendung.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 52, Wirtschaftliches Eigentum durch Eigentumsbeteiligung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-52 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:2680179b9c1f3ea0, bygge legal-2026-08-25).