Agent · penningtvatt-2024-1624-39
AMLR artikel 39: Verbot von Korrespondenzbankbeziehungen mit Mantelgesellschaften
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32024R1624 · 2026-08-22 · Gewicht 70 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, AMLR artikel 39
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-22Aktuell
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Kurze Antwort
What does AMLR Article 39 require, and what outcome does the rule tree give?
AMLR Article 39 is tested here by a deterministic rule tree of 2 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-22 against CELEX 32024R1624. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
AMLR Article 39Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-22Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Kredit- und Finanzinstituten ist die Aufnahme oder Fortführung einer Korrespondenzbankbeziehung mit einer Mantelgesellschaft untersagt. Kredit- und Finanzinstitute treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie keine Korrespondenzbankbeziehung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut eingehen oder fortführen, von dem bekannt ist, dass es die Nutzung seiner Konten durch eine Mantelgesellschaft zulässt.
- Paragraph 2 applies. (2) Zusätzlich zum in Absatz 1 festgelegten Erfordernis stellen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sicher, dass ihre Konten nicht von Mantelgesellschaften für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen genutzt werden. Zu diesem Zweck müssen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über interne Strategien, Verfahren und Kontrollen verfügen, um jeden Versuch aufzudecken, ihre Konten für die Erbringung u…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Kredit- und Finanzinstituten ist die Aufnahme oder Fortführung einer Korrespondenzbankbeziehung mit einer Mantelgesellschaft untersagt. Kredit- und Finanzinstitute treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie keine Korrespondenzbankbeziehung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut eingehen oder fortführen, von dem bekannt ist, dass es die Nutzung seiner Konten durch eine Mantelgesellschaft zulässt.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Zusätzlich zum in Absatz 1 festgelegten Erfordernis stellen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sicher, dass ihre Konten nicht von Mantelgesellschaften für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen genutzt werden. Zu diesem Zweck müssen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über interne Strategien, Verfahren und Kontrollen verfügen, um jeden Versuch aufzudecken, ihre Konten für die Erbringung u…
Absatz 2
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Kredit- und Finanzinstituten ist die Aufnahme oder Fortführung einer Korrespondenzbankbeziehung mit einer Mantelgesellschaft untersagt. Kredit- und Finanzinstitute treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie keine Korrespondenzbankbeziehung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut eingehen oder fortführen, von dem bekannt ist, dass es die Nutzung seiner Konten durch eine Mantelgesellschaft zulässt.
- 2(2) Zusätzlich zum in Absatz 1 festgelegten Erfordernis stellen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sicher, dass ihre Konten nicht von Mantelgesellschaften für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen genutzt werden. Zu diesem Zweck müssen die Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen über interne Strategien, Verfahren und Kontrollen verfügen, um jeden Versuch aufzudecken, ihre Konten für die Erbringung unregulierter Krypto-Dienstleistungen zu nutzen.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32024R1624 art. 39, Verbot von Korrespondenzbankbeziehungen mit Mantelgesellschaften. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/penningtvatt-2024-1624/artikel-39 (hämtad 2026-08-22, bevis sha256:e922a1f900c01ed5, bygge legal-2026-08-25).