Agent · nis2-2022-2555-4
NIS2 artikel 4: Sektorspezifische Rechtsakte der Union
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022L2555 · 2026-08-18 · Gewicht 75 · minimal-risk
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- Agent, NIS2 artikel 4
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
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Kurze Antwort
What does NIS2 Article 4 require, and what outcome does the rule tree give?
NIS2 Article 4 is tested here by a deterministic rule tree of 7 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022L2555. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
NIS2 Article 4Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Wenn wesentliche oder wichtige Einrichtungen gemäß sektorspezifischen Rechtsakten der Union entweder Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement ergreifen oder erhebliche Sicherheitsvorfälle melden müssen und wenn die entsprechenden Anforderungen in ihrer Wirkung den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zumindest gleichwertig sind, finden die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie, einschlie…
- Paragraph 2 applies. (2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Anforderungen gelten den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen in ihrer Wirkung als gleichwertig, wenn
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Wenn wesentliche oder wichtige Einrichtungen gemäß sektorspezifischen Rechtsakten der Union entweder Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement ergreifen oder erhebliche Sicherheitsvorfälle melden müssen und wenn die entsprechenden Anforderungen in ihrer Wirkung den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zumindest gleichwertig sind, finden die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie, einschlie…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Anforderungen gelten den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen in ihrer Wirkung als gleichwertig, wenn
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
die Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement den in Artikel 21 Absätze 1 und 2 festgelegten Maßnahmen in ihrer Wirkung mindestens gleichwertig sind, oder
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
b)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
der sektorspezifische Rechtsakt der Union einen unmittelbaren — gegebenenfalls automatischen und direkten — Zugang zu den Meldungen von Sicherheitsvorfällen durch die CSIRTs, die zuständigen Behörden oder die zentralen Anlaufstellen gemäß dieser Richtlinie vorsieht und wenn die Anforderungen an die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle in ihrer Wirkung mindestens den in Artikel 23 Absätze 1 bis 6 festgelegten gleic…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
(3) Die Kommission wird bis zum 17. Juli 2023 Leitlinien zur Klarstellung der Anwendung der Absätze 1 und 2 bereitstellen. Die Kommission überprüft diese Leitlinien regelmäßig. Bei der Ausarbeitung der Leitlinien berücksichtigt die Kommission alle Stellungnahmen der Kooperationsgruppe und der ENISA.
Absatz 7
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Wenn wesentliche oder wichtige Einrichtungen gemäß sektorspezifischen Rechtsakten der Union entweder Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement ergreifen oder erhebliche Sicherheitsvorfälle melden müssen und wenn die entsprechenden Anforderungen in ihrer Wirkung den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen zumindest gleichwertig sind, finden die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie, einschließlich der Bestimmungen über Aufsicht und Durchsetzung in Kapitel VII, keine Anwendung auf solche Einrichtungen. Wenn die sektorspezifischen Rechtsakte der Union nicht für alle in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Einrichtungen eines bestimmten Sektors gelten, kommen die einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie weiterhin für Einrichtungen zur Anwendung, die nicht unter diese sektorspezifischen Rechtsakte der Union fallen.
- 2(2) Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Anforderungen gelten den in dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtungen in ihrer Wirkung als gleichwertig, wenn
- 3a)
- 4die Maßnahmen zum Cybersicherheitsrisikomanagement den in Artikel 21 Absätze 1 und 2 festgelegten Maßnahmen in ihrer Wirkung mindestens gleichwertig sind, oder
- 5b)
- 6der sektorspezifische Rechtsakt der Union einen unmittelbaren — gegebenenfalls automatischen und direkten — Zugang zu den Meldungen von Sicherheitsvorfällen durch die CSIRTs, die zuständigen Behörden oder die zentralen Anlaufstellen gemäß dieser Richtlinie vorsieht und wenn die Anforderungen an die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle in ihrer Wirkung mindestens den in Artikel 23 Absätze 1 bis 6 festgelegten gleichwertig sind.
- 7(3) Die Kommission wird bis zum 17. Juli 2023 Leitlinien zur Klarstellung der Anwendung der Absätze 1 und 2 bereitstellen. Die Kommission überprüft diese Leitlinien regelmäßig. Bei der Ausarbeitung der Leitlinien berücksichtigt die Kommission alle Stellungnahmen der Kooperationsgruppe und der ENISA.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022L2555 art. 4, Sektorspezifische Rechtsakte der Union. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/nis2-2022-2555/artikel-4 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:b0935fbfdbf3ff3e, bygge legal-2026-08-25).