Agent · mica-2023-1114-7
MiCA artikel 7: Marketingmitteilungen
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 74 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, MiCA artikel 7
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does MiCA Article 7 require, and what outcome does the rule tree give?
MiCA Article 7 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32023R1114. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
MiCA Article 7Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Marketingmitteilungen zu einem öffentlichen Angebot eines anderen Kryptowerts als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder zur Zulassung eines solchen Kryptowerts zum Handel müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- Paragraph 2 applies. a)
- Paragraph 3 applies. Die Marketingmitteilungen sind eindeutig als solche erkennbar;
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Marketingmitteilungen zu einem öffentlichen Angebot eines anderen Kryptowerts als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder zur Zulassung eines solchen Kryptowerts zum Handel müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
a)
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Die Marketingmitteilungen sind eindeutig als solche erkennbar;
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
b)
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
die Informationen in den Marketingmitteilungen sind redlich und eindeutig und nicht irreführend;
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
c)
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
die Informationen in den Marketingmitteilungen stimmen mit den Informationen im Kryptowerte-Whitepaper überein, sofern ein solches Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 4 oder 5 erforderlich ist;
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
d)
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
in den Marketingmitteilungen wird eindeutig darauf hingewiesen, dass ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht wurde, und sie enthalten die Adresse der Website des Anbieters der betreffenden Kryptowerte, der Person, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragt oder des Betreibers der Handelsplattform für den betreffenden Kryptowert sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, über die diese Person…
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
e)
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
die Marketingmitteilungen enthalten die folgende eindeutige und deutlich erkennbare Erklärung:
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
„Diese Kryptowert-Marketingmitteilung wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union geprüft oder genehmigt. Der Anbieter des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Kryptowert-Marketingmitteilung.“
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
Wird die Marketingmitteilung von der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, oder von dem Betreiber einer Handelsplattform erstellt, so wird in die Erklärung gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe e anstelle von „Anbieter“ auf die „Person, die die Zulassung zum Handel beantragt“ oder den „Betreiber der Handelsplattform“ Bezug genommen.
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
(2) Ist ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 4 oder 5 erforderlich, so dürfen vor der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers keine Marketingmitteilungen verbreitet werden. Die Möglichkeit des Anbieters, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, oder des Betreibers einer Handelsplattform, Marktsondierungen durchzuführen, bleibt hiervon unberührt.
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Marketingmitteilungen zu einem öffentlichen Angebot eines anderen Kryptowerts als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token oder zur Zulassung eines solchen Kryptowerts zum Handel müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- 2a)
- 3Die Marketingmitteilungen sind eindeutig als solche erkennbar;
- 4b)
- 5die Informationen in den Marketingmitteilungen sind redlich und eindeutig und nicht irreführend;
- 6c)
- 7die Informationen in den Marketingmitteilungen stimmen mit den Informationen im Kryptowerte-Whitepaper überein, sofern ein solches Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 4 oder 5 erforderlich ist;
- 8d)
- 9in den Marketingmitteilungen wird eindeutig darauf hingewiesen, dass ein Kryptowerte-Whitepaper veröffentlicht wurde, und sie enthalten die Adresse der Website des Anbieters der betreffenden Kryptowerte, der Person, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragt oder des Betreibers der Handelsplattform für den betreffenden Kryptowert sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse, über die diese Person kontaktiert werden kann;
- 10e)
- 11die Marketingmitteilungen enthalten die folgende eindeutige und deutlich erkennbare Erklärung:
- 12„Diese Kryptowert-Marketingmitteilung wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union geprüft oder genehmigt. Der Anbieter des Kryptowerts trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt dieser Kryptowert-Marketingmitteilung.“
- 13Wird die Marketingmitteilung von der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, oder von dem Betreiber einer Handelsplattform erstellt, so wird in die Erklärung gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe e anstelle von „Anbieter“ auf die „Person, die die Zulassung zum Handel beantragt“ oder den „Betreiber der Handelsplattform“ Bezug genommen.
- 14(2) Ist ein Kryptowerte-Whitepaper gemäß Artikel 4 oder 5 erforderlich, so dürfen vor der Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers keine Marketingmitteilungen verbreitet werden. Die Möglichkeit des Anbieters, der Person, die die Zulassung zum Handel beantragt, oder des Betreibers einer Handelsplattform, Marktsondierungen durchzuführen, bleibt hiervon unberührt.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R1114 art. 7, Marketingmitteilungen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-7 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:e9eb10355c540106, bygge legal-2026-08-25).