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Agent · mica-2023-1114-139

MiCA artikel 139: Ausübung der Befugnisübertragung

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 66 · minimal-risk

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Was diese Seite ist
Agent, MiCA artikel 139
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2026-08-18Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8, Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 wird der Kommission für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem 29. Juni 2023 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von 36 Monaten einen Bericht über die Befugnisübe…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8 Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt…

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    (4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    (5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    (6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8, Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben…

    Absatz 6

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen.
  2. 2(2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8, Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 wird der Kommission für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem 29. Juni 2023 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun Monate vor Ablauf des Zeitraums von 36 Monaten einen Bericht über die Befugnisübertragung. Die Befugnisübertragung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge, es sei denn, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums ab.
  3. 3(3) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8 Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem Beschluss angegebenen Befugnis. Er wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union oder zu einem im Beschluss über den Widerruf angegebenen späteren Zeitpunkt wirksam. Die Gültigkeit von delegierten Rechtsakten, die bereits in Kraft sind, wird von dem Beschluss über den Widerruf nicht berührt.
  4. 4(4) Vor dem Erlass eines delegierten Rechtsakts konsultiert die Kommission die von den einzelnen Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen im Einklang mit den in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung enthaltenen Grundsätzen.
  5. 5(5) Sobald die Kommission einen delegierten Rechtsakt erlässt, übermittelt sie ihn gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat.
  6. 6(6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß Artikel 3 Absatz 2, Artikel 43 Absatz 11, Artikel 103 Absatz 8, Artikel 104 Absatz 8, Artikel 105 Absatz 7, Artikel 134 Absatz 10 und Artikel 137 Absatz 3 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der Rat innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Übermittlung dieses Rechtsakts an das Europäische Parlament und den Rat Einwände erhoben haben oder wenn vor Ablauf dieser Frist das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Auf Initiative des Europäischen Parlaments oder des Rates wird diese Frist um drei Monate verlängert.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1114
chapter
article139
paragraphs6
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1114 art. 139, Ausübung der Befugnisübertragung. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-139 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:f985a52ae3985846, bygge legal-2026-08-25).