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Agent · mica-2023-1114-135

MiCA artikel 135: Anhörung der betreffenden Personen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R1114 · 2026-08-18 · Gewicht 66 · minimal-risk

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MiCAOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, MiCA artikel 135
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
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ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition

Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Vor einem Beschluss gemäß Artikel 130, 131 oder 132 gibt die EBA den Personen, die Gegenstand einer Untersuchung sind, Gelegenheit, zu ihren Feststellungen angehört zu werden. Die EBA stützt ihre Beschlüsse nur auf Feststellungen, zu denen sich die Personen, die Gegenstand der betreffenden Untersuchung sind, äußern konnten.

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn dringende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um erheblichen und unmittelbar drohenden Schaden für die Finanzstabilität oder die Inhaber von Kryptowerten, insbesondere Kleinanleger, abzuwenden. In einem solchen Fall kann die EBA einen Interimsbeschluss fassen und muss den betreffenden Personen die Gelegenheit geben, so bald wie möglich nach Erlass ihres Beschlusses gehört zu werden.

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Die Verteidigungsrechte der Personen, die Gegenstand einer Untersuchung sind, müssen in vollem Umfang gewahrt werden. Diese Personen haben vorbehaltlich des berechtigten Interesses anderer Personen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Recht auf Einsicht in die Akten der EBA. Vom Recht auf Einsicht in die Akten der EBA ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne vorbereitende Unterlagen der EBA.

    Absatz 3

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Vor einem Beschluss gemäß Artikel 130, 131 oder 132 gibt die EBA den Personen, die Gegenstand einer Untersuchung sind, Gelegenheit, zu ihren Feststellungen angehört zu werden. Die EBA stützt ihre Beschlüsse nur auf Feststellungen, zu denen sich die Personen, die Gegenstand der betreffenden Untersuchung sind, äußern konnten.
  2. 2(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn dringende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um erheblichen und unmittelbar drohenden Schaden für die Finanzstabilität oder die Inhaber von Kryptowerten, insbesondere Kleinanleger, abzuwenden. In einem solchen Fall kann die EBA einen Interimsbeschluss fassen und muss den betreffenden Personen die Gelegenheit geben, so bald wie möglich nach Erlass ihres Beschlusses gehört zu werden.
  3. 3(3) Die Verteidigungsrechte der Personen, die Gegenstand einer Untersuchung sind, müssen in vollem Umfang gewahrt werden. Diese Personen haben vorbehaltlich des berechtigten Interesses anderer Personen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Recht auf Einsicht in die Akten der EBA. Vom Recht auf Einsicht in die Akten der EBA ausgenommen sind vertrauliche Informationen sowie interne vorbereitende Unterlagen der EBA.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R1114
chapter
article135
paragraphs3
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorFinansinspektionen — Sweden
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R1114 art. 135, Anhörung der betreffenden Personen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/mica-2023-1114/artikel-135 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:08c8ef344a642a21, bygge legal-2026-08-25).