Agent · helsodata-2025-327-3
EHDS artikel 3: Recht natürlicher Personen auf Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32025R0327 · 2026-08-31 · Gewicht 66 · minimal-risk
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- Was diese Seite ist
- Agent, EHDS artikel 3
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-31Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does EHDS Article 3 require, and what outcome does the rule tree give?
EHDS Article 3 is tested here by a deterministic rule tree of 3 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-31 against CELEX 32025R0327. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
EHDS Article 3Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-31Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Natürliche Personen haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten Zugang zumindest zu den sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen und für die Gesundheitsversorgung verarbeitet werden, zu erhalten. Der Zugang muss unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit u…
- Paragraph 2 applies. (2) Natürliche Personen oder Ihre in Artikel 4 Absatz 2 genannten Vertreter haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten eine elektronische Kopie zumindest der personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in Bezug auf diese natürlichen Personen, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen, in dem in Artikel 15 genannten europäischen Au…
- Paragraph 3 applies. (3) Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/679 können die Mitgliedstaaten die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels beschränken, insbesondere wenn diese Beschränkungen aus Gründen der Patientensicherheit sowie unter ethischen Gesichtspunkten zum Schutz der natürlichen Person erforderlich sind, indem sie den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erst mit begrenztem ze…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Natürliche Personen haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten Zugang zumindest zu den sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen und für die Gesundheitsversorgung verarbeitet werden, zu erhalten. Der Zugang muss unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit u…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Natürliche Personen oder Ihre in Artikel 4 Absatz 2 genannten Vertreter haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten eine elektronische Kopie zumindest der personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in Bezug auf diese natürlichen Personen, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen, in dem in Artikel 15 genannten europäischen Au…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
(3) Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/679 können die Mitgliedstaaten die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels beschränken, insbesondere wenn diese Beschränkungen aus Gründen der Patientensicherheit sowie unter ethischen Gesichtspunkten zum Schutz der natürlichen Person erforderlich sind, indem sie den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erst mit begrenztem ze…
Absatz 3
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Natürliche Personen haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten Zugang zumindest zu den sie betreffenden personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen und für die Gesundheitsversorgung verarbeitet werden, zu erhalten. Der Zugang muss unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit unverzüglich nach der Erfassung der personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in einem EHR-System kostenlos und in leicht lesbarer, konsolidierter und zugänglicher Form gewährt werden.
- 2(2) Natürliche Personen oder Ihre in Artikel 4 Absatz 2 genannten Vertreter haben das Recht, über die in Artikel 4 genannten Zugangsdienste für elektronische Gesundheitsdaten eine elektronische Kopie zumindest der personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten in Bezug auf diese natürlichen Personen, die unter die in Artikel 14 genannten prioritären Kategorien fallen, in dem in Artikel 15 genannten europäischen Austauschformat für EHR kostenlos herunterzuladen.
- 3(3) Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2016/679 können die Mitgliedstaaten die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels beschränken, insbesondere wenn diese Beschränkungen aus Gründen der Patientensicherheit sowie unter ethischen Gesichtspunkten zum Schutz der natürlichen Person erforderlich sind, indem sie den Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erst mit begrenztem zeitlichen Aufschub zu gewähren, bis ein Angehöriger der Gesundheitsberufe der betroffenen natürlichen Person die Informationen mit unter Umständen erheblichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auf angemessene Weise mitteilen und erläutern kann.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32025R0327 art. 3, Recht natürlicher Personen auf Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/helsodata-2025-327/artikel-3 (hämtad 2026-08-31, bevis sha256:99bbf0b6a09dfdc4, bygge legal-2026-08-25).