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Agent · dsa-2022-2065-65

DSA artikel 65: Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32022R2065 · 2026-08-18 · Gewicht 68 · minimal-risk

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DSAOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, DSA artikel 65
Gegen die amtliche Quelle geprüft
2026-08-18Aktuell
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Für die Zwecke der Untersuchung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten durch die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen kann die Kommission die in diesem Abschnitt festgelegten Untersuchungsbefugnisse bereits ausüben, bevor sie ein Verfahren gemäß Artikel 66 Absatz 2 einleitet. Sie kann diese Befugnisse von Amts wegen oder auf Antrag gemäß Absatz 2 die…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Hat ein Koordinator für digitale Dienste Grund zu der Annahme, dass ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine gegen die Bestimmungen des Kapitels III Abschnitt 5 verstoßen hat oder systematisch gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstößt und diese Zuwiderhandlung schwerwiegende Auswirkungen auf die Nutzer in seinem Mitgliedstaat hat, so kann er über das in Artike…

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    (3) Eine Aufforderung gemäß Absatz 2 muss hinreichend begründet sein und zumindest folgende Informationen enthalten:

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    a)

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    die Kontaktstelle des betreffenden Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine gemäß Artikel 11;

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    b)

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    eine Beschreibung der einschlägigen Fakten, der betreffenden Bestimmungen dieser Verordnung und der Gründe, aufgrund derer der Koordinator für digitale Dienste, der die Aufforderung übermittelt hat, vermutet, dass der betreffende Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine gegen diese Verordnung verstoßen hat, einschließlich einer Beschreibung der Fakten, die belegen, dass d…

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    c)

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    alle sonstigen Informationen, die der Koordinator für digitale Dienste, der die Aufforderung übermittelt hat, für relevant hält, einschließlich gegebenenfalls Informationen, die er auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.

    Absatz 9

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Für die Zwecke der Untersuchung der Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten durch die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen kann die Kommission die in diesem Abschnitt festgelegten Untersuchungsbefugnisse bereits ausüben, bevor sie ein Verfahren gemäß Artikel 66 Absatz 2 einleitet. Sie kann diese Befugnisse von Amts wegen oder auf Antrag gemäß Absatz 2 dieses Artikels ausüben.
  2. 2(2) Hat ein Koordinator für digitale Dienste Grund zu der Annahme, dass ein Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine gegen die Bestimmungen des Kapitels III Abschnitt 5 verstoßen hat oder systematisch gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstößt und diese Zuwiderhandlung schwerwiegende Auswirkungen auf die Nutzer in seinem Mitgliedstaat hat, so kann er über das in Artikel 85 genannte Informationsaustauschsystem eine Aufforderung an die Kommission richten, die Angelegenheit zu prüfen.
  3. 3(3) Eine Aufforderung gemäß Absatz 2 muss hinreichend begründet sein und zumindest folgende Informationen enthalten:
  4. 4a)
  5. 5die Kontaktstelle des betreffenden Anbieters der sehr großen Online-Plattform oder sehr großen Online-Suchmaschine gemäß Artikel 11;
  6. 6b)
  7. 7eine Beschreibung der einschlägigen Fakten, der betreffenden Bestimmungen dieser Verordnung und der Gründe, aufgrund derer der Koordinator für digitale Dienste, der die Aufforderung übermittelt hat, vermutet, dass der betreffende Anbieter einer sehr großen Online-Plattform oder einer sehr großen Online-Suchmaschine gegen diese Verordnung verstoßen hat, einschließlich einer Beschreibung der Fakten, die belegen, dass die Zuwiderhandlung systemischer Art ist;
  8. 8c)
  9. 9alle sonstigen Informationen, die der Koordinator für digitale Dienste, der die Aufforderung übermittelt hat, für relevant hält, einschließlich gegebenenfalls Informationen, die er auf eigene Initiative hin zusammengetragen hat.

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32022R2065
chapterIV. Implementation, cooperation, penalties and enforcement
article65
paragraphs9
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisorEDPB — European Data Protection Board
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32022R2065 art. 65, Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dsa-2022-2065/artikel-65 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:085fe28efc40579e, bygge legal-2026-08-25).