Agent · dma-2022-1925-6
DMA artikel 6: Verpflichtungen von Torwächtern, die möglicherweise noch durch Artikel 8 näher ausgeführt werden
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32022R1925 · 2026-08-18 · Gewicht 74 · minimal-risk
OpenOpen reading. No metering is planned for this class.
- Was diese Seite ist
- Agent, DMA artikel 6
- Gegen die amtliche Quelle geprüft
- 2026-08-18Aktuell
- Verantwortlicher Herausgeber
- ExploreWorld Legal, RedaktionHaftungsposition
Kurze Antwort
What does DMA Article 6 require, and what outcome does the rule tree give?
DMA Article 6 is tested here by a deterministic rule tree of 12 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32022R1925. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
DMA Article 6Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Der Torwächter hält alle Verpflichtungen nach diesem Artikel in Bezug auf jeden seiner zentralen Plattformdienste ein, die im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt sind.
- Paragraph 2 applies. (2) Der Torwächter darf im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern keine nicht öffentlich zugänglichen Daten verwenden, die von diesen gewerblichen Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der betreffenden zentralen Plattformdienste oder der zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung erbrachten Dienste generiert oder bereitgestellt werden, einschließlich der von den Kunden dieser…
- Paragraph 3 applies. Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 umfassen die nicht öffentlich zugänglichen Daten alle von gewerblichen Nutzern generierten aggregierten und nichtaggregierten Daten, die aus den kommerziellen Tätigkeiten gewerblicher Nutzer oder ihrer Kunden auf den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder auf Diensten, die zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten des Torwächters oder zu deren Unterstützung er…
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Der Torwächter hält alle Verpflichtungen nach diesem Artikel in Bezug auf jeden seiner zentralen Plattformdienste ein, die im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt sind.
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Der Torwächter darf im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern keine nicht öffentlich zugänglichen Daten verwenden, die von diesen gewerblichen Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der betreffenden zentralen Plattformdienste oder der zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung erbrachten Dienste generiert oder bereitgestellt werden, einschließlich der von den Kunden dieser…
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 umfassen die nicht öffentlich zugänglichen Daten alle von gewerblichen Nutzern generierten aggregierten und nichtaggregierten Daten, die aus den kommerziellen Tätigkeiten gewerblicher Nutzer oder ihrer Kunden auf den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder auf Diensten, die zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten des Torwächters oder zu deren Unterstützung er…
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
(3) Der Torwächter gestattet es Endnutzern und ermöglicht es ihnen technisch, Software-Anwendungen auf dem Betriebssystem des Torwächters auf einfache Weise zu deinstallieren; dies gilt unbeschadet der Möglichkeit des Torwächters, die Deinstallation von Software-Anwendungen zu beschränken, die für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts unabdingbar sind und die aus technischen Gründen nicht von Dritten…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
Der Torwächter gestattet es Endnutzern und ermöglicht es ihnen technisch, Standardeinstellungen des Betriebssystems, virtuellen Assistenten und Webbrowsers des Torwächters, die Endnutzer zu vom Torwächter angebotenen Produkten oder Dienstleistungen leiten oder lenken, auf einfache Weise zu ändern. Dazu gehört, dass Endnutzer bei der ersten Nutzung einer Online-Suchmaschine, eines virtuellen Assistenten oder eines Web…
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
(4) Der Torwächter gestattet es und ermöglicht es technisch, Software-Anwendungen Dritter und von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen, die sein Betriebssystem nutzen oder mit diesem interoperieren, zu installieren und effektiv zu nutzen und auf diese Software-Anwendungen bzw. Geschäfte für Software-Anwendungen auf anderem Wege als über die betreffenden zentralen Plattformdienste des Torwächters zuzu…
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
Der Torwächter wird nicht daran gehindert, Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie unbedingt erforderlich und angemessen sind, um sicherzustellen, dass Software-Anwendungen Dritter oder von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen die Integrität der vom Torwächter bereitgestellten Hardware oder des vom Torwächter bereitgestellten Betriebssystems nicht gefährden, sofern die Maßnahmen vom Torwächter hinreichend…
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
Darüber hinaus wird der Torwächter nicht daran gehindert, Maßnahmen und Einstellungen, die keine Standardeinstellungen sind, vorzunehmen, soweit sie unbedingt erforderlich und angemessen sind, die es Endnutzern ermöglichen, die Sicherheit in Bezug auf Software-Anwendungen Dritter oder von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen wirksam zu schützen, sofern die Maßnahmen und Einstellungen keine Standardei…
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
(5) Der Torwächter darf von ihm selbst angebotene Dienstleistungen und Produkte beim Ranking sowie bei der damit verbundenen Indexierung und dem damit verbundenen Auffinden gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten eines Dritten nicht bevorzugen. Der Torwächter muss das Ranking anhand transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen vornehmen.
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
(6) Der Torwächter darf die Möglichkeiten der Endnutzer, zwischen verschiedenen Software-Anwendungen und Diensten, auf die über die zentralen Plattformdienste des Torwächters zugegriffen wird, zu wechseln oder solche zu abonnieren, weder technisch noch anderweitig beschränken; dies gilt auch für die Wahl der Internetzugangsdienste für Endnutzer.
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
(7) Der Torwächter ermöglicht Diensteanbietern und Anbietern von Hardware kostenlos wirksame Interoperabilität mit – und Zugang für Zwecke der Interoperabilität zu – denselben über das Betriebssystem oder den virtuellen Assistenten, das bzw. der im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt ist, zugegriffenen oder gesteuerten Hardware- und Software-Funktionen, die für die vom Torwächter bereitgestellten D…
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
Der Torwächter wird nicht daran gehindert, unbedingt erforderliche und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Integrität des Betriebssystems, des virtuellen Assistenten, der Hardware oder der Software-Funktionen, die vom Torwächter bereitgestellt werden, durch Interoperabilität nicht beeinträchtigt werden, sofern der Torwächter solche Maßnahmen hinreichend begründet.
Absatz 12
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Der Torwächter hält alle Verpflichtungen nach diesem Artikel in Bezug auf jeden seiner zentralen Plattformdienste ein, die im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt sind.
- 2(2) Der Torwächter darf im Wettbewerb mit gewerblichen Nutzern keine nicht öffentlich zugänglichen Daten verwenden, die von diesen gewerblichen Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der betreffenden zentralen Plattformdienste oder der zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung erbrachten Dienste generiert oder bereitgestellt werden, einschließlich der von den Kunden dieser gewerblichen Nutzer generierten oder bereitgestellten Daten.
- 3Für die Zwecke des Unterabsatzes 1 umfassen die nicht öffentlich zugänglichen Daten alle von gewerblichen Nutzern generierten aggregierten und nichtaggregierten Daten, die aus den kommerziellen Tätigkeiten gewerblicher Nutzer oder ihrer Kunden auf den betreffenden zentralen Plattformdiensten oder auf Diensten, die zusammen mit den betreffenden zentralen Plattformdiensten des Torwächters oder zu deren Unterstützung erbracht werden, abgeleitet oder durch diese erhoben werden können, einschließlich Klick-, Anfrage-, Ansichts- und Sprachdaten.
- 4(3) Der Torwächter gestattet es Endnutzern und ermöglicht es ihnen technisch, Software-Anwendungen auf dem Betriebssystem des Torwächters auf einfache Weise zu deinstallieren; dies gilt unbeschadet der Möglichkeit des Torwächters, die Deinstallation von Software-Anwendungen zu beschränken, die für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts unabdingbar sind und die aus technischen Gründen nicht von Dritten eigenständig angeboten werden können.
- 5Der Torwächter gestattet es Endnutzern und ermöglicht es ihnen technisch, Standardeinstellungen des Betriebssystems, virtuellen Assistenten und Webbrowsers des Torwächters, die Endnutzer zu vom Torwächter angebotenen Produkten oder Dienstleistungen leiten oder lenken, auf einfache Weise zu ändern. Dazu gehört, dass Endnutzer bei der ersten Nutzung einer Online-Suchmaschine, eines virtuellen Assistenten oder eines Webbrowsers des Torwächters, die bzw. der im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt sind, aufgefordert werden, aus einer Liste der wesentlichen verfügbaren Diensteanbieter die Online-Suchmaschine, den virtuellen Assistenten oder den Webbrowser, auf die bzw. den das Betriebssystem des Torwächters Nutzer standardmäßig leitet oder lenkt, sowie die Online-Suchmaschine, auf die der virtuelle Assistent und der Webbrowser des Torwächters Nutzer standardmäßig leitet oder lenkt, auszuwählen.
- 6(4) Der Torwächter gestattet es und ermöglicht es technisch, Software-Anwendungen Dritter und von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen, die sein Betriebssystem nutzen oder mit diesem interoperieren, zu installieren und effektiv zu nutzen und auf diese Software-Anwendungen bzw. Geschäfte für Software-Anwendungen auf anderem Wege als über die betreffenden zentralen Plattformdienste des Torwächters zuzugreifen. Der Torwächter darf gegebenenfalls nicht verhindern, dass die heruntergeladenen Software-Anwendungen Dritter oder von Dritten betriebenen Geschäfte für Software-Anwendungen Endnutzer auffordern, zu entscheiden, ob sie die heruntergeladene Software-Anwendung oder das heruntergeladene Geschäft für Software-Anwendungen als Standard festlegen wollen. Der Torwächter muss es Endnutzern, die beschließen, die heruntergeladene Software-Anwendung oder das heruntergeladene Geschäft für Software-Anwendungen als Standard festzulegen, technisch ermöglichen, diese Änderung auf einfache Weise vorzunehmen.
- 7Der Torwächter wird nicht daran gehindert, Maßnahmen zu ergreifen, soweit sie unbedingt erforderlich und angemessen sind, um sicherzustellen, dass Software-Anwendungen Dritter oder von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen die Integrität der vom Torwächter bereitgestellten Hardware oder des vom Torwächter bereitgestellten Betriebssystems nicht gefährden, sofern die Maßnahmen vom Torwächter hinreichend begründet werden.
- 8Darüber hinaus wird der Torwächter nicht daran gehindert, Maßnahmen und Einstellungen, die keine Standardeinstellungen sind, vorzunehmen, soweit sie unbedingt erforderlich und angemessen sind, die es Endnutzern ermöglichen, die Sicherheit in Bezug auf Software-Anwendungen Dritter oder von Dritten betriebene Geschäfte für Software-Anwendungen wirksam zu schützen, sofern die Maßnahmen und Einstellungen keine Standardeinstellungen sind und vom Torwächter hinreichend begründet werden.
- 9(5) Der Torwächter darf von ihm selbst angebotene Dienstleistungen und Produkte beim Ranking sowie bei der damit verbundenen Indexierung und dem damit verbundenen Auffinden gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten eines Dritten nicht bevorzugen. Der Torwächter muss das Ranking anhand transparenter, fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen vornehmen.
- 10(6) Der Torwächter darf die Möglichkeiten der Endnutzer, zwischen verschiedenen Software-Anwendungen und Diensten, auf die über die zentralen Plattformdienste des Torwächters zugegriffen wird, zu wechseln oder solche zu abonnieren, weder technisch noch anderweitig beschränken; dies gilt auch für die Wahl der Internetzugangsdienste für Endnutzer.
- 11(7) Der Torwächter ermöglicht Diensteanbietern und Anbietern von Hardware kostenlos wirksame Interoperabilität mit – und Zugang für Zwecke der Interoperabilität zu – denselben über das Betriebssystem oder den virtuellen Assistenten, das bzw. der im Benennungsbeschluss nach Artikel 3 Absatz 9 aufgeführt ist, zugegriffenen oder gesteuerten Hardware- und Software-Funktionen, die für die vom Torwächter bereitgestellten Dienste oder die von ihm bereitgestellte Hardware zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglicht der Torwächter gewerblichen Nutzern und alternativen Anbietern von Diensten, die zusammen mit zentralen Plattformdiensten oder zu deren Unterstützung erbracht werden, kostenlos wirksame Interoperabilität mit – und Zugang für Zwecke der Interoperabilität zu – denselben Betriebssystem-, Hardware- oder Software-Funktionen, die der Torwächter bei der Erbringung solcher Dienste zur Verfügung hat oder verwendet, unabhängig davon, ob die Funktionen Teil des Betriebssystems sind.
- 12Der Torwächter wird nicht daran gehindert, unbedingt erforderliche und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Integrität des Betriebssystems, des virtuellen Assistenten, der Hardware oder der Software-Funktionen, die vom Torwächter bereitgestellt werden, durch Interoperabilität nicht beeinträchtigt werden, sofern der Torwächter solche Maßnahmen hinreichend begründet.
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32022R1925 art. 6, Verpflichtungen von Torwächtern, die möglicherweise noch durch Artikel 8 näher ausgeführt werden. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dma-2022-1925/artikel-6 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:67720ae4d843e925, bygge legal-2026-08-25).