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Agentenebene

Dataförordningen

Ein Agent je Artikel. Ein operativer Baum wird von Hand aus den Tatbestandsmerkmalen geschrieben. Ein struktureller Baum folgt den Absätzen wörtlich, in der Originalsprache.

CELEX 32023R2854 · Gelesen 2026-08-18 · Der Rechtsakt

Kurze Antwort

Dataförordningen trägt 50 Artikelagenten, davon 0 mit handgeschriebenem operativem Baum. Jeder Agent hat eigene Adresse, eigene Quellzeile und eigenen Hash.

Gegen den Herausgeber geprüft · 2026-08-18

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Showing 50 of 50 agents · Last read against source: 2026-08-18

ArtikelÜberschriftBaumGewicht
10StreitbeilegungstrukturellExtended76
11Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von DatenstrukturellExtended76
12Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellenstrukturellExtended76
13Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werdenstrukturellExtended76
14Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher NotwendigkeitstrukturellExtended76
15Außergewöhnliche Notwendigkeit der DatennutzungstrukturellExtended76
16Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der UnionstrukturellExtended76
17DatenbereitstellungsverlangenstrukturellExtended76
18Erfüllung von DatenverlangenstrukturellExtended76
19Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der UnionstrukturellExtended76
20Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen NotwendigkeitstrukturellExtended76
21Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische ÄmterstrukturellExtended76
22Amtshilfe und grenzüberschreitende ZusammenarbeitstrukturellExtended76
23Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen WechselstrukturellExtended76
24Tragweite der technischen VerpflichtungenstrukturellExtended76
25Vertragsklauseln für den WechselstrukturellExtended76
26Informationspflicht der Anbieter von DatenverarbeitungsdienstenstrukturellExtended76
27Verpflichtung zum Handeln nach Treu und GlaubenstrukturellExtended76
28Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen UmfeldstrukturellExtended76
29Schrittweise Abschaffung von WechselentgeltenstrukturellExtended76
30Technische Aspekte des WechselsstrukturellExtended76
31Spezifische Regelung für bestimmte DatenverarbeitungsdienstestrukturellExtended76
32Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen UmfeldstrukturellExtended76
33Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen DatenräumenstrukturellExtended76
34Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von DatenverarbeitungsdienstenstrukturellExtended76
35Interoperabilität von DatenverarbeitungsdienstenstrukturellExtended76
36Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von DatenweitergabevereinbarungenstrukturellExtended76
37Zuständige Behörden und DatenkoordinatorenstrukturellExtended76
38Recht auf BeschwerdestrukturellExtended76
39Recht auf einen wirksamen gerichtlichen RechtsbehelfstrukturellExtended76
40SanktionenstrukturellExtended76
41Mustervertragsklauseln und StandardvertragsklauselnstrukturellExtended76
42Rolle des EDIBstrukturellExtended76
43Datenbanken, die bestimmte Daten enthaltenstrukturellExtended76
44Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die DatennutzungstrukturellExtended76
45Ausübung der BefugnisübertragungstrukturellExtended76
46AusschussverfahrenstrukturellExtended76
47Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394strukturellExtended76
48Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828strukturellExtended76
49Bewertung und ÜberprüfungstrukturellExtended76
5Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an DrittestrukturellExtended76
50Inkrafttreten und GeltungsbeginnstrukturellExtended76
6Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhaltenstrukturellExtended76
7Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen UnternehmenstrukturellExtended76
8Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellenstrukturellExtended76
9Gegenleistung für die Bereitstellung von DatenstrukturellExtended76
1Gegenstand und AnwendungsbereichstrukturellOpen72
2BegriffsbestimmungenstrukturellOpen72
3Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den NutzerstrukturellOpen72
4Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen DienstdatenstrukturellOpen72