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Agent · dataforordningen-2023-2854-25

Dataförordningen artikel 25: Vertragsklauseln für den Wechsel

Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.

CELEX 32023R2854 · 2026-08-18 · Gewicht 76 · minimal-risk

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DataförordningenOffizielle Quelle

Was diese Seite ist
Agent, Dataförordningen artikel 25
Gegen die amtliche Quelle geprüft
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Rechtsordnung

Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.

Eingaben

  • in_scopeThe article applies to the situationboolean
  • punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)

Regelbaum

  1. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)

    Paragraph 1 applies

    (1) Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder gegebenenfalls zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellt dem Kunden diesen Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung so bereit, dass er den Vertrag…

    Absatz 1

  2. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)

    Paragraph 2 applies

    (2) Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2019/770 enthält der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vertrag mindestens Folgendes:

    Absatz 2

  3. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)

    Paragraph 3 applies

    a)

    Absatz 3

  4. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)

    Paragraph 4 applies

    Klauseln, die es dem Kunden ermöglichen, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich und in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt als nach Ablauf der verbindlichen Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen ab Ablauf der in Buchstabe d genannten m…

    Absatz 4

  5. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)

    Paragraph 5 applies

    i)

    Absatz 5

  6. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)

    Paragraph 6 applies

    dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet;

    Absatz 6

  7. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)

    Paragraph 7 applies

    ii)

    Absatz 7

  8. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)

    Paragraph 8 applies

    mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen;

    Absatz 8

  9. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)

    Paragraph 9 applies

    iii)

    Absatz 9

  10. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)

    Paragraph 10 applies

    eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichtet, die auf den ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste zurückgehen;

    Absatz 10

  11. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)

    Paragraph 11 applies

    iv)

    Absatz 11

  12. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)

    Paragraph 12 applies

    während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt; dies gilt insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des in Buchstabe g genannten Abrufzeitraums im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht oder dem nationalen Recht;

    Absatz 12

  13. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)

    Paragraph 13 applies

    b)

    Absatz 13

  14. Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)

    Paragraph 14 applies

    die Verpflichtung des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen;

    Absatz 14

Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.

Der gelesene Artikeltext

  1. 1(1) Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder gegebenenfalls zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellt dem Kunden diesen Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung so bereit, dass er den Vertrag speichern und reproduzieren kann.
  2. 2(2) Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2019/770 enthält der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vertrag mindestens Folgendes:
  3. 3a)
  4. 4Klauseln, die es dem Kunden ermöglichen, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich und in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt als nach Ablauf der verbindlichen Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen ab Ablauf der in Buchstabe d genannten maximalen Kündigungsfrist auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu übertragen, wobei der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in dieser Frist
  5. 5i)
  6. 6dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet;
  7. 7ii)
  8. 8mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen;
  9. 9iii)
  10. 10eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichtet, die auf den ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste zurückgehen;
  11. 11iv)
  12. 12während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt; dies gilt insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des in Buchstabe g genannten Abrufzeitraums im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht oder dem nationalen Recht;
  13. 13b)
  14. 14die Verpflichtung des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen;

Herkunft

treatyTFEU art. 288 (förordning)
act32023R2854
chapter
article25
paragraphs14
jurisdictionEuropean Union (EU)
supervisor
national

Schnittstelle

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Artefakte

Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.

Zitierung: 32023R2854 art. 25, Vertragsklauseln für den Wechsel. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dataforordningen-2023-2854/artikel-25 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:6437c6a76ca45c68, bygge legal-2026-08-25).