Agent · dataforordningen-2023-2854-25
Dataförordningen artikel 25: Vertragsklauseln für den Wechsel
Struktureller Baum: die Absätze des Artikels, wörtlich.
CELEX 32023R2854 · 2026-08-18 · Gewicht 76 · minimal-risk
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- Agent, Dataförordningen artikel 25
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Kurze Antwort
What does Dataförordningen Article 25 require, and what outcome does the rule tree give?
Dataförordningen Article 25 is tested here by a deterministic rule tree of 14 rules, built from the article's own conditions. The tree reads your facts and names the outcome that applies, starting with Paragraph 1 applies, carrying paragraph citation, content hash and read date 2026-08-18 against CELEX 32023R2854. The outcome is a machine classification, not a compliance decision.
Dataförordningen Article 25Gegen den Herausgeber geprüft 2026-08-18Amtlicher Text
- Paragraph 1 applies. (1) Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder gegebenenfalls zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellt dem Kunden diesen Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung so bereit, dass er den Vertrag…
- Paragraph 2 applies. (2) Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2019/770 enthält der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vertrag mindestens Folgendes:
- Paragraph 3 applies. a)
Ein Quellenverweis, keine Rechtsberatung.
Rechtsordnung
Derselbe Agent, gelesen mit dem Blick eines Landes.
Eingaben
- in_scopeThe article applies to the situationboolean
- punktParagraph of the articleenum (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14)
Regelbaum
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 1)
Paragraph 1 applies
(1) Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder gegebenenfalls zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellt dem Kunden diesen Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung so bereit, dass er den Vertrag…
Absatz 1
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 2)
Paragraph 2 applies
(2) Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2019/770 enthält der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vertrag mindestens Folgendes:
Absatz 2
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 3)
Paragraph 3 applies
a)
Absatz 3
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 4)
Paragraph 4 applies
Klauseln, die es dem Kunden ermöglichen, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich und in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt als nach Ablauf der verbindlichen Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen ab Ablauf der in Buchstabe d genannten m…
Absatz 4
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 5)
Paragraph 5 applies
i)
Absatz 5
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 6)
Paragraph 6 applies
dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet;
Absatz 6
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 7)
Paragraph 7 applies
ii)
Absatz 7
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 8)
Paragraph 8 applies
mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen;
Absatz 8
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 9)
Paragraph 9 applies
iii)
Absatz 9
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 10)
Paragraph 10 applies
eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichtet, die auf den ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste zurückgehen;
Absatz 10
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 11)
Paragraph 11 applies
iv)
Absatz 11
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 12)
Paragraph 12 applies
während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt; dies gilt insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des in Buchstabe g genannten Abrufzeitraums im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht oder dem nationalen Recht;
Absatz 12
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 13)
Paragraph 13 applies
b)
Absatz 13
Wenn: alla(in_scope = true, punkt = 14)
Paragraph 14 applies
die Verpflichtung des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen;
Absatz 14
Wenn keine Regel greift: The article is not stated to apply, or no paragraph is selected. The agent abstains rather than guesses.
Der gelesene Artikeltext
- 1(1) Die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten in Bezug auf den Wechsel zwischen Anbietern solcher Dienste oder gegebenenfalls zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten werden eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgelegt. Der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten stellt dem Kunden diesen Vertrag vor der Vertragsunterzeichnung so bereit, dass er den Vertrag speichern und reproduzieren kann.
- 2(2) Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2019/770 enthält der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Vertrag mindestens Folgendes:
- 3a)
- 4Klauseln, die es dem Kunden ermöglichen, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird, oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte unverzüglich und in keinem Fall zu einem späteren Zeitpunkt als nach Ablauf der verbindlichen Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen ab Ablauf der in Buchstabe d genannten maximalen Kündigungsfrist auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu übertragen, wobei der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in dieser Frist
- 5i)
- 6dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet;
- 7ii)
- 8mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen;
- 9iii)
- 10eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichtet, die auf den ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste zurückgehen;
- 11iv)
- 12während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit sorgt; dies gilt insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des in Buchstabe g genannten Abrufzeitraums im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht oder dem nationalen Recht;
- 13b)
- 14die Verpflichtung des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten, die für die vertraglich vereinbarten Dienste relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen;
Herkunft
Schnittstelle
Hashes
Artefakte
Keine Rechtsberatung. Deterministisk regeluppslagning. Ingen juridisk rådgivning, inget efterlevnadsbeslut, ingen bedömning av ett enskilt ärende.
Zitierung: 32023R2854 art. 25, Vertragsklauseln für den Wechsel. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/agent/dataforordningen-2023-2854/artikel-25 (hämtad 2026-08-18, bevis sha256:6437c6a76ca45c68, bygge legal-2026-08-25).