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EU-Fusionskontrollverordnung: Verordnung (EG) Nr. 139/2004

CELEX 32004R0139 · Gelesen 2026-08-12

Fusionsanmeldung bei der Kommission: Umsatzschwellen, einheitliche Anlaufstelle und der Zeitplan in Phase I und Phase II.

Geltende Fassung

Zuletzt verifiziert
2026-08-31
Konsolidierte Fassung
2004-05-01(abgeleitet)
Änderungen
Keine Änderungsakte seit Inkrafttreten registriert
Status
In Kraft · aktualisiert · konsolidiert

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Bezeichnung

CELEX
32004R0139
Bezeichnung
EC 139/2004
Angenommen
2004-01-20
In Kraft
2004-05-01
Gilt ab
2004-05-01
Artikel
26

Entscheidungen des Gerichtshofs

3 Entscheidungen

  • C-449/21Gerichtshof der Europäischen Union

    Towercast v Autorité de la concurrence and Ministère de l’Économie

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 21 Abs. 1 – Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge – Tragweite – Zusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist, unterhalb der vom Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen Schwellen für eine verpflichtende Ex‑ante-Kontrolle liegt und nicht zu einer Verweisung an die Europäische Kommission geführt hat – Kontrolle eines solchen Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörden dieses Mitgliedstaats am Maßstab des Art. 102 AEUV – Zulässigkeit.

    NovaCopilot fragen
  • C-633/16Gerichtshof der Europäischen Union

    Ernst & Young P/S v Konkurrencerådet

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 7 Abs. 1 – Vollzug eines Zusammenschlusses vor der Anmeldung bei der Europäischen Kommission und vor der Erklärung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Verbot – Reichweite – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Kündigung eines Kooperationsvertrags mit einem Dritten durch ein an dem Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen.

    NovaCopilot fragen
  • C-248/16Gerichtshof der Europäischen Union

    Austria Asphalt GmbH & Co OG v Bundeskartellanwalt

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 – Geltungsbereich – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle – Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

    NovaCopilot fragen

Maßgebliche Rechtsprechung

3 Urteile, die der Gerichtshof selbst als Auslegung dieses Rechtsakts kennzeichnet.

  • C-449/2115fdff65-be9f-498f-b1aa-755246e40f6e

    Towercast v Autorité de la concurrence and Ministère de l’Économie

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 21 Abs. 1 – Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge – Tragweite – Zusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist, unterhalb der vom Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen Schwellen für eine verpflichtende Ex‑ante-Kontrolle liegt und nicht zu einer Verweisung an die Europäische Kommission geführt hat – Kontrolle eines solchen Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörden dieses Mitgliedstaats am Maßstab des Art. 102 AEUV – Zulässigkeit.

    ECLI:EU:C:2023:207EUR-LexGerichtshof
  • C-633/16efbe2eef-8e65-4b47-ba73-ac0f0541c9a4

    Ernst & Young P/S v Konkurrencerådet

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 7 Abs. 1 – Vollzug eines Zusammenschlusses vor der Anmeldung bei der Europäischen Kommission und vor der Erklärung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Verbot – Reichweite – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Kündigung eines Kooperationsvertrags mit einem Dritten durch ein an dem Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen.

    ECLI:EU:C:2018:371EUR-LexGerichtshof
  • C-248/1615fdff65-be9f-498f-b1aa-755246e40f6e

    Austria Asphalt GmbH & Co OG v Bundeskartellanwalt

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 – Geltungsbereich – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle – Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

    ECLI:EU:C:2017:643EUR-LexGerichtshof

Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU am 2026-08-22.

Amtliche Quelle

Nationale Rechtsakte

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AngabeWert
RegisterEUR-Lex
HerausgeberEuropeiska unionens publikationsbyrå
Zuletzt gelesen2026-08-31
IntervallAlle 30 Tage
Nächste Neueinlesung2026-09-30
StatusNeueinlesung überfällig
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Zeilenhistorie

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Zeilenhistorie
DatumEreignisQuelle
2026-08-31Zeile gegen EUR-Lex gelesenEuropeiska unionens publikationsbyrå
2004-05-01Inkrafttreten nach CELEX 32004R0139EUR-Lex
2004-05-01Geltungsbeginn nach dem RechtsaktEUR-Lex

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CELEX 32004R0139, EU-Fusionskontrollverordnung: Verordnung (EG) Nr. 139/2004. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/koncentrationsforordningen-139-2004 (hämtad 2026-11-03, bevis sha256:3849fe5b1b870211, bygge legal-2026-11-03).

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3849fe5b1b8702118f1a84711b03b96db20346a07ab47117daa5d326600e8bfd
hämtad:
2026-11-03
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official
bygge:
legal-2026-11-03

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