Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-248/16Austria Asphalt GmbH & Co OG v Bundeskartellanwalt
- Entschieden
- 2017-09-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:643
- CELEX
- 62016CJ0248
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 – Geltungsbereich – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle – Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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