EU-Fusionskontrollverordnung — Verordnung (EG) Nr. 139/2004
CELEX 32004R0139 · Gelesen 2026-08-12
Fusionsanmeldung bei der Kommission: Umsatzschwellen, einheitliche Anlaufstelle und der Zeitplan in Phase I und Phase II.
Bezeichnung
- CELEX
- 32004R0139
- Bezeichnung
- EC 139/2004
- Angenommen
- 2004-01-20
- In Kraft
- 2004-05-01
- Gilt ab
- 2004-05-01
- Artikel
- 26
Entscheidungen des Gerichtshofs
3 Entscheidungen
- C-449/21Gerichtshof der Europäischen Union
Towercast v Autorité de la concurrence and Ministère de l’Économie
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 21 Abs. 1 – Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge – Tragweite – Zusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist, unterhalb der vom Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen Schwellen für eine verpflichtende Ex‑ante-Kontrolle liegt und nicht zu einer Verweisung an die Europäische Kommission geführt hat – Kontrolle eines solchen Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörden dieses Mitgliedstaats am Maßstab des Art. 102 AEUV – Zulässigkeit.
- C-633/16Gerichtshof der Europäischen Union
Ernst & Young P/S v Konkurrencerådet
Vorlage zur Vorabentscheidung – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 7 Abs. 1 – Vollzug eines Zusammenschlusses vor der Anmeldung bei der Europäischen Kommission und vor der Erklärung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Verbot – Reichweite – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Kündigung eines Kooperationsvertrags mit einem Dritten durch ein an dem Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen.
- C-248/16Gerichtshof der Europäischen Union
Austria Asphalt GmbH & Co OG v Bundeskartellanwalt
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 – Geltungsbereich – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle – Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.
Maßgebliche Rechtsprechung
3 Urteile, die der Gerichtshof selbst als Auslegung dieses Rechtsakts kennzeichnet.
- C-449/2115fdff65-be9f-498f-b1aa-755246e40f6e
Towercast v Autorité de la concurrence and Ministère de l’Économie
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 21 Abs. 1 – Ausschließliche Anwendung dieser Verordnung auf unter den Begriff des Zusammenschlusses fallende Vorgänge – Tragweite – Zusammenschluss, der nicht von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist, unterhalb der vom Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen Schwellen für eine verpflichtende Ex‑ante-Kontrolle liegt und nicht zu einer Verweisung an die Europäische Kommission geführt hat – Kontrolle eines solchen Zusammenschlusses durch die Wettbewerbsbehörden dieses Mitgliedstaats am Maßstab des Art. 102 AEUV – Zulässigkeit.
- C-633/16efbe2eef-8e65-4b47-ba73-ac0f0541c9a4
Ernst & Young P/S v Konkurrencerådet
Vorlage zur Vorabentscheidung – Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 7 Abs. 1 – Vollzug eines Zusammenschlusses vor der Anmeldung bei der Europäischen Kommission und vor der Erklärung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Verbot – Reichweite – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Kündigung eines Kooperationsvertrags mit einem Dritten durch ein an dem Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen.
- C-248/1615fdff65-be9f-498f-b1aa-755246e40f6e
Austria Asphalt GmbH & Co OG v Bundeskartellanwalt
Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Unternehmenszusammenschluss – Verordnung (EG) Nr. 139/2004 – Art. 3 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 – Geltungsbereich – Begriff ‚Zusammenschluss‘ – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle – Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.
Gelesen beim Amt für Veröffentlichungen der EU am 2026-08-22.
Amtliche Quelle
Nationale Rechtsakte
SE Svensk författningssamling, Riksdagen
Im Register nicht angegeben · www.riksdagen.se
NO Lovdata
Im Register nicht angegeben · lovdata.no
DK Retsinformation
Im Register nicht angegeben · www.retsinformation.dk
FI Finlex
Im Register nicht angegeben · www.finlex.fi
DE Gesetze im Internet
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UK legislation.gov.uk
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| Angabe | Wert |
|---|---|
| Register | EUR-Lex |
| Herausgeber | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| Zuletzt gelesen | 2026-08-16 |
| Intervall | Alle 30 Tage |
| Nächste Neueinlesung | 2026-09-15 |
| Status | Gegen den Herausgeber geprüft |
Zeilenhistorie
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| Datum | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| 2026-08-16 | Zeile gegen EUR-Lex gelesen | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| 2004-05-01 | Inkrafttreten nach CELEX 32004R0139 | EUR-Lex |
| 2004-05-01 | Geltungsbeginn nach dem Rechtsakt | EUR-Lex |
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CELEX 32004R0139, EU-Fusionskontrollverordnung — Verordnung (EG) Nr. 139/2004. ExploreWorld Legal, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/koncentrationsforordningen-139-2004 (hämtad 2026-08-25, bevis sha256:657dc65e5df14e8a, bygge legal-2026-08-25).
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- hämtad:
- 2026-08-25
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