CBAM: Verordnung (EU) 2023/956
CELEX 32023R0956 · Gelesen 2026-08-12
Meldung grauer Emissionen bei Einfuhren, der zugelassene Anmelder und der Zertifikatsverkauf ab 2026.
Geltende Fassung
- Zuletzt verifiziert
- 2026-08-31
- Quelle
- CELEX 32023R0956
- Konsolidierte Fassung
- 2025-10-20(abgeleitet)
- Änderungen
- Regulation (EU) 2025/2083 (Omnibus I) införd 2025-10-20
- Status
- In Kraft · aktualisiert · konsolidiert
Beweiskette
- Von EUR-Lex abgerufen
- Gegen die konsolidierte Fassung verifiziert
- Automatische Prüfung bei jeder EU-Änderung
Dieser Rechtsakt wird automatisch aktualisiert, wenn die EU eine neue Fassung veröffentlicht.
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Bezeichnung
- CELEX
- 32023R0956
- Bezeichnung
- EU 2023/956
- Angenommen
- 2023-05-10
- In Kraft
- 2023-05-17
- Gilt ab
- 2026-01-01
- Artikel
- 36
Artikel
36 Artikel sind im Register gelesen, mit je einer Adresse. Gelesen am 2026-08-22.
Leitlinien und Sekundärrecht
Behördenleitlinien und die delegierten oder Durchführungsrechtsakte, die den Artikel ausfüllen, mit Primärquelle beim Organ selbst. Gelesen 2026-08-31.
- Durchführungsrechtsakt · Europeiska kommissionen2023-08-17Implementing Regulation (EU) 2023/1773 on reporting obligations during the transitional period
Die Meldepflicht in der Übergangszeit: vierteljährliche Berichte über eingebettete Emissionen eingeführter Waren.
Artikel 35
Änderungshistorie
Die Änderungsrechtsakte, die den Grundrechtsakt betreffen, damit die Frage, was an einem bestimmten Datum galt, gegen das Register beantwortet werden kann. Gelesen 2026-08-31.
- Regulation (EU) 2025/2083 (Omnibus I)2025-10-20
Das Vereinfachungspaket: eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Einführer und Jahr befreit die meisten kleineren Einführer.
CELEX 32025R2083
Amtliche Quelle
Nationale Rechtsakte
SE Svensk författningssamling, Riksdagen
Im Register nicht angegeben · www.riksdagen.se
NO Lovdata
Im Register nicht angegeben · lovdata.no
DK Retsinformation
Im Register nicht angegeben · www.retsinformation.dk
FI Finlex
Im Register nicht angegeben · www.finlex.fi
DE Gesetze im Internet
Im Register nicht angegeben · www.gesetze-im-internet.de
UK legislation.gov.uk
Im Register nicht angegeben · www.legislation.gov.uk
Änderungsüberwachung
Die Zeile wird in festem Intervall gegen die Veröffentlichung des Herausgebers neu eingelesen. Die Daten sind vor Ort prüfbar und stehen in der API-Antwort.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Register | EUR-Lex |
| Herausgeber | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| Zuletzt gelesen | 2026-08-31 |
| Intervall | Alle 30 Tage |
| Nächste Neueinlesung | 2026-09-30 |
| Status | Neueinlesung geplant |
Zeilenhistorie
Datierte Ereignisse zu genau dieser Zeile, neueste zuerst.
| Datum | Ereignis | Quelle |
|---|---|---|
| 2026-08-31 | Zeile gegen EUR-Lex gelesen | Europeiska unionens publikationsbyrå |
| 2026-01-01 | Geltungsbeginn nach dem Rechtsakt | EUR-Lex |
| 2023-05-17 | Inkrafttreten nach CELEX 32023R0956 | EUR-Lex |
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CELEX 32023R0956, CBAM: Verordnung (EU) 2023/956. NovaCopilot, https://legal.exploreworldai.com/eu/rattsakter/cbam-2023-956 (hämtad 2026-10-25, bevis sha256:8b6b29225d85168f, bygge legal-2026-10-25).
- sha256:
- 8b6b29225d85168f4f1eb8e39931cf275f54da37f4211eaf1bbcfaaff12c3052
- hämtad:
- 2026-10-25
- source_confidence:
- official
- bygge:
- legal-2026-10-25
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- Quellenbasierte Antworten und sichtbare Beleglücken
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- Stabile Objekte und nachprüfbare Prüfsummen
- Regelbasierte Objekte, optionale quellenbasierte Erläuterungen
- Modellkarte, Quellenstatus und Prüfung