Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-509/23SIA „Laimz” v Izložu un azartspēļu uzraudzības inspekcija
- Entschieden
- 2025-06-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:466
- CELEX
- 62023CJ0509
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-509/23, C-509/23 2025, ECLI:EU:C:2025:466.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2015/849 – Art. 3 Nr. 11 Buchst. a – Einer politisch exponierten Person nahestehende Person – Definition – Art. 45 Abs. 1 und 8 – Einer Gruppe angehörende Verpflichtete – Informationsaustausch innerhalb dieser Gruppe – Anwendung der von einem anderen Verpflichteten dieser Gruppe getroffenen Entscheidungen – Art. 14 Abs. 1 und 8 – Dem Verpflichteten obliegende kontinuierliche Überwachung in Bezug auf den Kunden – Art. 11 Buchst. d – Maßnahmen der Anbieter von Glücksspieldiensten in Bezug auf verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden.
Legt aus
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
- Beziehungen zwischen Präjudizien
- Agentenobjekt, Risikograph und Beziehungsgraph
- Änderungsgraph
- Provenienz und verifizierter Text
Source: NovaCopilot
Knotenkarte: Beziehungen zwischen Präjudizien
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- id
- eu:c-509-23
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