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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-362/21EKOFRUKT v Direktor na Direktsia „Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika“ – Veliko Tarnovo

Entschieden
2022-10-20
ECLI
ECLI:EU:C:2022:815
CELEX
62021CJ0362
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt – Verordnung (EU) Nr. 910/2014 – Art. 3 Nr. 12 – Begriff ‚Qualifizierte elektronische Signatur‘ – Art. 25 Abs. 1 – Art. 26 – Anhang I – Rechtswirkung elektronischer Signaturen – Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur – Verwaltungsakt in Form eines elektronischen Dokuments, dessen elektronische Signatur nicht die Anforderungen einer ‚qualifizierten elektronischen Signatur‘ erfüllt – Kumulative Anforderungen – Folgen – Art. 3 Nr. 15 – Nichtvorliegen eines ‚qualifizierten Zertifikats für elektronische Signaturen‘ – Eintragung einer qualifizierten elektronischen Signatur in dem vom Vertrauensdiensteanbieter ausgestellten Zertifikat – Wirkung – Namen des Inhabers der elektronischen Signatur, die anstelle ihrer üblichen Schreibweise in kyrillischen Buchstaben in das lateinische Alphabet transliteriert wurden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung