Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-343/25Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM) de la Gironde v LX
- Entschieden
- 2026-06-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:524
- CELEX
- 62025CJ0343
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-343/25, C-343/25 2026, ECLI:EU:C:2026:524.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Anerkennung von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG – Anwendungsbereich – Art. 3 Abs. 1 Buchst. a – Nationale Regelung, die die Voraussetzungen für die Zulassung selbständiger Fachärzte zum Sektor mit variabler Gebührengestaltung festlegt – Ärztin, die sich in einem Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat qualifiziert hat – Anforderung einer Berufserfahrung von zwei Jahren als ‚Klinikarzt‘, der seiner Tätigkeit in diesem Krankenhaus im Rahmen eines Arbeitsvertrags nachgeht – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit.
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- Rechtskraftstatus
- Präjudiz und Rechtssatz
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- id
- eu:c-343-25
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