Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-301/25Lidl Italia Srl v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Entschieden
- 2026-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:357
- CELEX
- 62025CJ0301
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Auch gesucht als: Rechtssache C-301/25, C-301/25 2026, ECLI:EU:C:2026:357.
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern – Richtlinie 2005/29/EG – Anwendungsbereich – Verhältnis zwischen den Bestimmungen dieser Richtlinie und anderen Vorschriften des Unionsrechts, die besondere Aspekte unlauterer Geschäftspraktiken regeln – Art. 3 Abs. 4 – Unlautere Praktiken bei der Information über Lebensmittel – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – Vorliegen einer Kollision – Wechselseitige Ergänzung der Schutzregelungen.
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Zusammenfassung: Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
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- id
- eu:c-301-25
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