Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-247/23VP v Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság
- Entschieden
- 2025-03-13
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:172
- CELEX
- 62023CJ0247
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. d – Grundsatz der Richtigkeit – Art. 16 – Recht auf Berichtigung – Art. 23 – Beschränkungen – Daten betreffend die Geschlechtsidentität – Daten, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in ein öffentliches Register unrichtig waren – Beweismittel – Verwaltungspraxis, nach der der Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation verlangt wird.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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