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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-247/23VP v Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság

Entschieden
2025-03-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:172
CELEX
62023CJ0247
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 5 Abs. 1 Buchst. d – Grundsatz der Richtigkeit – Art. 16 – Recht auf Berichtigung – Art. 23 – Beschränkungen – Daten betreffend die Geschlechtsidentität – Daten, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Eintragung in ein öffentliches Register unrichtig waren – Beweismittel – Verwaltungspraxis, nach der der Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation verlangt wird.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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