Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-231/22État belge v Autorité de protection des données
- Entschieden
- 2024-01-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:7
- CELEX
- 62022CJ0231
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 Nr. 7 – Ausdruck ‚Verantwortlicher‘ – Amtsblatt eines Mitgliedstaats – Pflicht zur unveränderten Veröffentlichung gesellschaftsrechtlicher Akte, die von Gesellschaften oder deren gesetzlichen Vertretern erstellt wurden – Art. 5 Abs. 2 – Aufeinanderfolgende Verarbeitung von in solchen Akten enthaltenen personenbezogenen Daten durch mehrere Personen oder unterschiedliche Einrichtungen – Festlegung der Zuständigkeiten.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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