Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-687/21BL v MediaMarktSaturn Hagen-Iserlohn GmbH
- Entschieden
- 2024-01-25
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:72
- CELEX
- 62021CJ0687
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Auslegung der Art. 5, 24, 32 und 82 – Beurteilung der Gültigkeit von Art. 82 – Unzulässigkeit des Ersuchens um Beurteilung der Gültigkeit – Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Verarbeitung solcher Daten eingetreten ist – Übermittlung von Daten an einen unbefugten Dritten aufgrund eines Fehlers von Mitarbeitern des für die Verarbeitung Verantwortlichen – Beurteilung der Eignung der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen getroffenen Schutzmaßnahmen – Ausgleichsfunktion des Schadensersatzanspruchs – Auswirkung der Schwere des Verstoßes – Erfordernis des Nachweises eines durch den Verstoß verursachten Schadens – Begriff des immateriellen Schadens.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
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Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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