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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-687/21BL v MediaMarktSaturn Hagen-Iserlohn GmbH

Entschieden
2024-01-25
ECLI
ECLI:EU:C:2024:72
CELEX
62021CJ0687
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Auslegung der Art. 5, 24, 32 und 82 – Beurteilung der Gültigkeit von Art. 82 – Unzulässigkeit des Ersuchens um Beurteilung der Gültigkeit – Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Verarbeitung solcher Daten eingetreten ist – Übermittlung von Daten an einen unbefugten Dritten aufgrund eines Fehlers von Mitarbeitern des für die Verarbeitung Verantwortlichen – Beurteilung der Eignung der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen getroffenen Schutzmaßnahmen – Ausgleichsfunktion des Schadensersatzanspruchs – Auswirkung der Schwere des Verstoßes – Erfordernis des Nachweises eines durch den Verstoß verursachten Schadens – Begriff des immateriellen Schadens.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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